Radfahrerquerung abgesichert!

Kreisstadt Unna sichert wichtige Radwegeverbindung

Rote Markierungen sichern kreuzende Radfahrer. © Werner Wülfing

Vor dem Freibad im Bornekamp hat die Stadt Unna die wichtige Radwegeverbindung von Unna durch den Bornekamp mittels auffallender Markierungen abgesichert. Radfahrende, die auf der Eselsbrücke den Ostring nach Süden überqueren, müssen sich in den Verkehr der Bornekampstraße einfädeln. Da durch parkende Fahrzeuge die Sicht oft behindert wurde, war dies immer eine Gefahrenstelle. 

Der Bornekamp als Naherholungsgebiet ist eine beliebte Radtrasse von der Stadtmitte nach Billmerich. Sie ist Teil des ausgeschilderten Radroutennetz NRW und ein wichtiger Schulweg.

Bei einer Besichtigung vor Ort haben Vertreter*innen des ADFC zwei Konfliktbereiche ausgemacht.

1. Zunächst gibt es den Konfliktbereich zwischen den PKW- und Fahrradfahrenden auf der Querung der Bornekampstraße. Gut ist, dass die Bornekampstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt ist und die deutlich rotmarkierte Radfahrerfurt dem Fußgängerüberweg nördlich vorgelagert ist. Errichtete Poller verhindern parkende Fahrzeuge und ermöglichen somit die notwendigen Sichtbeziehungen. Die Radspur ist mit einem „Vorfahrt gewähren“- Schild ausgestattet und es gibt eine Haltelinie. Zwanzig Meter vor der Querung wird auf der Eselsbrücke bereits mit einem „Vorfahrt gewähren“- Schild auf die kommende Vorfahrtssituation hingewiesen.

Gefahren entstehen unserer Meinung nach durch mögliche höhere Fahrgeschwindigkeiten der Radfahrenden, da die Eselsbrücke über einen längeren Bereich abschüssig ist und der mögliche Sichtkontakt zum parallel fahrenden Autoverkehr sich nur auf eine recht kurze Distanz herzustellen ist.

Zur Verbesserung dieser Konfliktsituation sind aus Sicht des ADFC mehrere Maßnahmen möglich. Aufstellen eines Schildes „Radfahrer kreuzen“ auf der Bornekampstraße,  Verbesserung der Sichtbarkeit des „Vorfahrt gewähren“- Schildes durch Umsetzen  des verdeckenden Radwegweisung-Schildes, Verbesserung der Sichtbarkeit des anderen „Vorfahrt gewähren“- Schildes und des parallel fließenden Verkehrs durch Freischneiden und durch Anlegen einer Sperrfläche südlich der Querung.

2. Ein zweiter Konfliktbereich zwischen Fahrradfahrenden und zu Fußgehenden besteht im Eingangsbereich zum Bornekampbad und der Katharinenschule-Grundschule. Gut ist hier, dass die Bereiche für Radfahrende deutlich sichtbar sind und sich dort aufhaltenden Besucher sich an diesen orientieren können. Gut ist auch, dass das Befahren dieses Bereiches durch PKWs durch einen Sperrpfosten verhindert wird. Verschärft wird die Situation dadurch, dass mehr Fußverkehr in diesem Bereich dadurch entsteht, da der Treppenaufgang zur Eselsbrücke an der Schillerstraße abgebaut worden ist. Schwierig ist auch hier die potenziell hohe Geschwindigkeit der Radfahrenden.

Um die Radfahrenden abzubremsen und auf die Gefahren der Querenden Schulkinder hinzuweisen schlägt der ADFC vier weiße Querlinien sowie eine Markierung „Spielende Kinder“ vor. Auch die Erneuerung des Treppenaufgangs würde die Situation entspannen.

Als weitergehende Maßnahme schlägt der ADFC vor, die Bornekampstraße zu einer Fahrradstraße umzuwandeln und dem PKW-Verkehr an dieser touristischen Route eine untergeordnete Rolle zuzuschreiben.

Downloads

Querung Bornekampstraße

Copyright: Werner Wülfing

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https://kreis-unna.adfc.de/neuigkeit/radfahrerquerung-abgesichert

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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