ADFC NRW neues Mitglied der Verbraucherzentrale NRW

19.12.2017

Ein großes Rad wollen die Verbraucherzentrale und der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) in Nordrhein-Westfalen drehen: Rund um die Mobilität per Rad satteln der größte Landesverband des ADFC und die größte Verbraucherzentrale der Länder nun strategisch auf, um NRW als Fahrradland Nummer 1 voranzubringen. Hierzu wurde der ADFC NRW in den Kreis der Mitglieder der Verbraucherzentrale NRW aufgenommen.

„Das Fahrrad braucht eine sichere Infrastruktur, durchgängige Wegenetze und ausreichend Platz, damit die Menschen aufs Rad steigen“, erklärt Thomas Semmelmann, Landesvorsitzender beim ADFC NRW. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW werde es künftig ein noch größeres Angebot geben, um Bürgerinnen und Bürger von den Vorzügen der Fahrrad-Mobilität zu überzeugen. Dazu gehörten selbstverständlich auch Informationen etwa über Serviceangebote wie Lastenräder oder Fahrrad-Mitnahmemöglichkeiten in Bus und Bahn. Mit einzelnen gemeinsamen Aktivitäten, etwa zum Transport mit dem Rad oder beim Stadtradeln, habe man schon erfolgreich die Spur für mehr Fahrradmobilität gelegt, betonte Semmelmann.

Unstrittig, dass die Menschen das Fahrradland NRW wollen – doch auf dem Weg dorthin muss an vielen Stellen noch in einen höheren Gang geschaltet werden. „Die 61 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale im Land können rund um Fahrradmobilität noch viel stärker als bislang Wegweiser sein. Aber sie können zugleich auch als Seismograph fungieren, wo Radfahrerinnen und -fahrer im Alltag derzeit noch ausgebremst werden“, zeigte sich NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski überzeugt, dass das Thema durch den 36. Mitgliedsverband Fahrt aufnehmen wird. Auch Städte und Kommunen hätten erkannt, dass die Förderung des Radverkehrs ein Schlüssel für eine nachhaltige Verkehrsgestaltung und gesundes Leben mit weniger Feinstaub und Stickoxid in den Städten sei. „Da ist es nur folgerichtig, dass wir das in den Beratungsstellen vor Ort unterstützen – und dabei mit den 38 Kreisverbänden und fast 100 Ortsgruppen des ADFC NRW einen starken Partner an der Seite haben“, so Schuldzinski. Auch das Angebot des Fahrrad-Clubs, Arbeitgeber zu beraten, wie ihr Betrieb fahrradfreundlicher werden kann, werde man schnell annehmen, versprach der Verbraucherzentralenvorstand.


https://kreis-unna.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-neues-mitglied-der-verbraucherzentrale-nrw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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