ADFC-Aktionsplan zur Bundestagswahl 2021: So geht #Fahrradland © ADFC

ADFC präsentiert Aktionsplan für die neue Bundesregierung

ADFC präsentiert Aktionsplan für die neue Bundesregierung: „Das Projekt #Fahrradland fordert mehr als schöne PR“

Deutschland soll bis 2030 ein Fahrradland werden. Den von der Großen Koalition verabschiedeten Nationalen Radverkehrsplan 3.0 hält der Fahrradclub ADFC aber für zu unkonkret. Heute legt der ADFC deshalb einen Aktionsplan für die neue Bundesregierung mit dem Titel „So geht #Fahrradland“ vor. Durch ihn kann Deutschland in zehn Jahren den Radverkehr verdreifachen und massiv Autofahrten auf das Rad verlagern. Im Zentrum der Forderungen stehen eine grundlegende Reform von Verkehrsrecht und Regelwerken, eine Erhöhung der Bundesmittel für Radverkehrsinfrastruktur auf mehr als das Doppelte und die Gründung eines Bundesinstituts für Radverkehrsforschung. 

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Deutschland kann ein Top-Fahrradland wie die Niederlande mit 30 Prozent Radverkehrsanteil und Millionen Fahrradpendler:innen werden – da sind wir völlig sicher. Aber die nächste Bundesregierung darf sich nicht der Illusion hingeben, dass das ohne eine Neuordnung des Straßenraumes und ohne eine tiefgreifende Reform aller einschlägigen Gesetze und Regelwerke funktioniert. Wenn Minister Scheuer sagt, dass man an Hauptstraßen keinen Platz für Radwege abzuzwacken braucht, man könne den Radverkehr doch über Nebenstraßen führen, dann drückt er sich um den Kern des Problems. Selbstverständlich brauchen wir Radwege an allen Hauptstraßen, denn natürlich haben auch Radfahrende und Güter auf Lastenrädern dort Ziele. Auch die starre Haltung zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit muss die nächste Bundesregierung überwinden, wenn das Projekt Fahrradland mehr sein soll als schöne PR.“

Konkret fordert der ADFC von der nächsten Bundesregierung:

  • Eine neue Verfassung für die Straße zu schaffen (Reform von StVG, StVO, ERA etc.)
  • Den Bundeshaushalt Radverkehr dauerhaft zu erhöhen (von 350 auf 850 Mio. € p.a.)
  • Einen Bund-Länder-Vertrag für lückenlose Radwegenetze zu schließen
  • 100 Stellen für den Radverkehr im BMVI und nachgeordneten Behörden zu schaffen
  • Eine Aus- und Fortbildungsoffensive für Planer:innen und Ingenieur:innen zu starten
  • Ein Bundesinstitut für Radverkehrsforschung zu gründen.

Eine neue Verfassung für den Straßenverkehr

Dringendste politische Aufgabe ist laut ADFC die grundlegende Reform des Verkehrsrechts und der technischen Regelwerke zugunsten der „Vision Zero“, also eines fehlerverzeihenden Verkehrssystems möglichst ohne Tote und Verletzte. Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung in ihrer heutigen Form blockieren die fahrradfreundliche Umgestaltung der Städte. Kommunen müssen die Möglichkeit bekommen, leichter Fahrradstraßen und geschützte Radfahrstreifen anzulegen und dafür Fahrstreifen und Parkplätze umzugestalten, ohne dies mit Verkehrszählungen und Unfalldaten begründen zu müssen. Peters: „Es kann nicht sein, dass Kommunen einen Rechtsstreit fürchten müssen, wenn sie Platz für den Radverkehr schaffen.“ Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll – wie seit Kurzem in Spanien – Tempo 30 innerorts zum Standard werden. Ebenso müssen alle relevanten technischen Regelwerke (RIN, RASt 06, ERA 2010 u.v.m.) grundlegend modernisiert und die jahrzehntelange einseitige Orientierung an den Anforderungen des Autoverkehrs beseitigt werden, so die Forderung des ADFC. Peters: „Bei der Modernisierung der Regelwerke sind uns Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft ausgesprochen wichtig.“

Langfristige Finanzierung und Personalaufbau sichern

Bisher ist die Sonder-Förderung des Bundes für den Radverkehr mit durchschnittlich 350 Millionen Euro pro Jahr durch das Klimaschutzprogramm nur bis 2023 gesichert – viel zu kurz für große Infrastrukturprojekte und lückenlose Radwegenetze bundesweit. Angesichts des enormen Nachholbedarfs bei kommunalen Radwegen, Radschnellwegen, Fahrradbrücken und Fahrradparkhäusern wird die bisher vorgesehene Förderung nicht reichen. Hier brauchen Kommunen und Länder deutlich mehr und dauerhafte Unterstützung vom Bund. Damit es zügig vorangehen kann, müssen die großen Lücken beim Fachpersonal für die Planung von Radwegenetzen durch eine Aus- und Fortbildungsoffensive geschlossen werden, so der ADFC in seinem Aktionsplan.

Radverkehr groß denken

Während die scheidende Bundesregierung mit dem Nationalen Radverkehrsplan nur einen mageren Radverkehrsanteil von 15 Prozent anstrebt, will der ADFC mindestens die Größenordnung der Niederlande erreichen und in erheblichem Umfang Autofahrten auf das Rad bringen. Der Radverkehrsanteil soll bis 2030 von derzeit 11 auf 30 Prozent steigen. 30 Prozent der Pendler:innen sollen auf Strecken bis 10 Kilometer das Fahrrad statt das Auto nutzen. Peters: „In Anbetracht der Klimakrise und der staugeplagten Metropolregionen ist eine schnelle Verdreifachung des Radverkehrs – kombiniert mit dem Ausbau von ÖPNV und Fußverkehr – der einzig gangbare Weg.“

Radfahren in Deutschland – viel ungehobenes Potenzial

Fast alle Menschen in Deutschland besitzen ein Fahrrad: 2020 gab es rund 79 Millionen Fahrräder, davon über sieben Millionen mit elektrischer Unterstützung. An Fahrrädern mangelt es also nicht – dennoch werden hierzulande wegen fehlender komfortabler Alternativen selbst kürzeste Wege mit dem Auto zurückgelegt. 50 Prozent der Autofahrten sind unter fünf Kilometer, 25 Prozent sogar unter zwei Kilometer. Es besteht also ein erhebliches Verlagerungspotenzial, wenn es ein attraktives Radinfrastrukturangebot in Verbindung mit einem gut ausgebautem ÖPNV gibt.

Hinweise an Redaktionen: Die Infografik „So weit ist das #Fahrradland heute“, die Kurzfassung des ADFC-Aktionsplans „So geht #Fahrradland“ sowie Themenfotos finden Sie unten sowie im blauen Infokasten. Den ADFC-Aktionsplan für die neue Bundesregierung gibt es auf www.adfc.de/bundestagswahl2021.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

ADFC-Infografik "So weit ist das #Fahrradland heute"

Copyright: ADFC

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ADFC Vorstandsmitglied Rebecca Peters

ADFC Vorstandsmitglied Rebecca Peters

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Radfahren im Alltag soll entspannt für alle möglich sein

Radfahren im Alltag soll entspannt für alle möglich sein

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Autofreie Friedrichstraße in Berlin

Autofreie Friedrichstraße in Berlin

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Geschützter Radfahrstreifen ("Protected Bikelane") an der Konstablerwache in Frankfurt / Main

Geschützter Radfahrstreifen ("Protected Bikelane") an der Konstablerwache in Frankfurt / Main

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eRadschnellweg Göttingen

eRadschnellweg Göttingen

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https://kreis-unna.adfc.de/pressemitteilung/adfc-praesentiert-aktionsplan-fuer-die-neue-bundesregierung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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