Wahlprüfsteine Landtagswahl 2022: Wie stehen die Parteien zur Fahrradmobilität?

Nr. 10/2022, Düsseldorf, 6.4.2022

Am 15. Mai 2022 sind mehr als 13 Millionen Wahlberechtigte in NRW aufgerufen einen neuen Landtag zu wählen. Auf einigen Plakaten und in Videospots zeigen sich die Kandidat*innen gerne mit Fahrrad. Doch wie stehen die Parteien tatsächlich zur Fahrradmobilität?

Um das herauszufinden, hat der Fahrrad-Club ADFC NRW Wahlprüfsteine formuliert. Es sind acht Fragen zu zentralen Aspekten der Radverkehrsförderung. Dabei geht es zum Beispiel um eine konkrete Umsetzung des leider zu unverbindlichen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes, das seit Jahresbeginn in Kraft ist. Weitere Themen sind die effizientere Zusammenarbeit und Unterstützung der Kommunen und Kreise, Radschnellwege, hochwertiges Fahrradparken, mehr Verkehrssicherheit und die Bereitschaft, den Bund zur Änderung des Verkehrsrechts zu bewegen. Spannend sind auch die Fragen, wie schnell mehr Fachpersonal ausgebildet werden soll und was die Parteien bereit sind, in den Radverkehr zu investieren.

Die Antworten der Parteien hat der ADFC NRW bewertet und durch Pfeile in den Ampelfarben Grün, Gelb und Rot gekennzeichnet. Die Ergebnisse sollen zur Meinungsbildung dienen und eine Orientierung bei der Wahlentscheidung bieten. Dabei besagt ein grüner nach oben weisender Pfeil, dass die Antwort der richtige Weg zur Radverkehrsförderung ist. Ein gelber waagerechter Pfeil steht für eher unklare Lösungen und ein roter nach unten zeigender Pfeil bedeutet, dass der ADFC die Antwort für den falschen Weg zur Radverkehrsförderung hält. Jeweils aufsteigende hellgrüne und absteigende hellrote Pfeile bewerten die Tendenz.

So bewertet der ADFC NRW die Antworten der Parteien:

Auf den ersten Blick zeigt sich, dass die Förderung der Fahrradmobilität in NRW für die befragten Parteien insgesamt einen vermeintlich hohen Stellenwert hat. Auf den zweiten Blick wird aber deutlich, dass die Parteien die Radverkehrsförderung sehr unterschiedlich priorisieren. Dabei unterscheiden sie sich auch in der Art und Weise der Umsetzung stark voneinander.

Die größte Übereinstimmung mit Positionen des ADFC NRW und das fundierteste Bekenntnis zur Radverkehrsförderung liefern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Pfeil nach oben), gefolgt von LINKE (aufsteigender Pfeil) und CDU (waagerechter Pfeil).

Während konkrete Maßnahmen und eine Umsetzungsstrategie insbesondere von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannt werden, punktet die LINKE nicht mit einer Umsetzungsstrategie,  sondern mit der Zustimmung zu zentralen Positionen des ADFC NRW. Also beispielsweise einer Initiative für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, der Finanzierung von Betriebskosten von Fahrradparkhäusern durch das Land und einer angemessenen Finanzierung des Radverkehrs von mindestens 10 Euro pro Einwohner*in/Jahr.

Die CDU nennt zwar einige konkrete Maßnahmen, bei vielen Antworten bleibt es aber bei einem allgemeinen Bekenntnis für mehr Radverkehr und Verkehrssicherheit und es fehlt stellenweise eine eindeutige Positionierung. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts wird von der CDU abgelehnt, der finanziellen Förderung des Radverkehrs in Höhe von rund 30 Euro je Einwohner*in/Jahr (Gesamtbetrag Bund, Länder und Kommunen) wird hingegen zugestimmt. So kommt es zu der nur durchschnittlichen Bewertung.

Die Antworten und Ausführungen von SPD, FDP und der AfD bewertet der ADFC NRW als nicht ausreichend und bestenfalls als allgemeines Bekenntnis zur Radverkehrsförderung (absteigender Pfeil). Im Einzelnen stimmen hier die zentralen Positionen, wie bspw. zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und zur Finanzierung des Radverkehrs nicht mit denen des ADFC NRW überein und eine Konkretisierung von Maßnahmen bleibt aus. 

Fahrrad-Club fühlt den Kandidat*innen auf den Zahn

Der ADFC Landesvorsitzender Axel Fell sagt: „Alle Kandidat*innen können sich zwar für ein Wahlplakat auf ein Fahrrad setzen und in die Kamera lächeln. Aber wichtig ist, wie ernst sie es mit notwendigen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung meinen. Wir haben das herausgefunden und zeigen in unseren Wahlprüfsteinen. Es wird deutlich, wie die Parteien abschneiden und welche Schritte sie wirklich für eine klimafreundliche und sozial-gerechte Mobilität machen.“

Annette Quaedvlieg, die gemeinsam mit Axel Fell als Doppelspitze den Landesvorstand NRW des ADFC führt, sagt: „Überall in Stadt und Land sehen, hören, atmen und spüren wir die negativen Auswirkungen der autozentrierten Verkehrspolitik. Die nächsten Jahre sind für die Klima- und Verkehrswende entscheidend! Die aktuellen Herausforderungen lassen uns keine Zeit mehr, um nachhaltige Lösungen länger aufzuschieben und halbherzig anzugehen. Es ist höchste Zeit, Mobilität grundlegend neu zu denken und mutig zu handeln!“

Die kostenlose Wahlprüfstein-Broschüre mit den Bewertungen und Positionen des ADFC NRW sowie eine ergänzende Übersicht der Bewertungen zu den einzelnen Antworten der Parteien finden Sie unter www.adfc-nrw.de

    

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 40 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

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Gerne vermitteln wir Ihnen Ansprechpartner*innen für ein Interview, in dem es um die Verkehrswende gehen kann, aber auch um das Fahrrad als alternatives Verkehrsmittel – sowohl angesichts hoher Benzinpreise und als Statement gegen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, die uns in eine Sackgasse geführt haben.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
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Mobil 0151-67534402
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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