Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Kreis Unna e. V.

Die Geschützte Radspur in der Holzmarktstraße in Berlin

Die Geschützte Radspur in der Holzmarktstraße in Berlin. © ADFC/April Agentur

2. Ein tragfähiger Haushalt für die Ausbau-Offensive

Grundlegende Voraussetzung für das Fahrradland Deutschland 2030 ist das bundesweite Einrichten von lückenlosen nutzerfreundlichen Radwegenetzen und deren ausreichende Finanzierung.

Die Radverkehrsinfrastruktur wurde jahrzehntelang vernachlässigt. Deutschland braucht Radwegenetze, auf denen Radfahrende aus allen Bevölkerungsschichten sicher und komfortabel an ihre Ziele gelangen können. Um das Ziel zu erreichen, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen.

Die bisherige Förder- und Finanzierungssystematik, die Radverkehrsförderung fast ausschließlich den Kommunen überlässt und als freiwillige Aufgabe einordnet, wird dem nicht gerecht.

Zusammenarbeit und Finanzierung

Um Deutschland zum Fahrradland zu machen, müssen Bund und Länder enger zusammenarbeiten und deutlich mehr Finanzmittel, Personal und Know-how bereitstellen. Und sie müssen die Kommunen umfassend beim Ausbau und Erhalt der Radwegenetze vor Ort unterstützen.

 

Deshalb fordert der ADFC:

  1. Gesetzliche Regelfinanzierung für den Radverkehr im Bundeshaushalt, zur Einrichtung lückenloser Radwegenetze und sicherer Kreuzungen in den Kommunen bis 2030, für die systematische Erschließung von Metropolräumen und Ballungsgebieten mit Radschnellwegen bis 2030 mit bundesweit mindestens 2.000 Kilometer Radschnellwegen, den Ausbau und Erhalt von Radwegenetzen an Bundesfernstraßen, 1.000 Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen und mehr
  2. einen Bund-Länder-Vertrag für das Fahrradland Deutschland 2030 mit der Verpflichtung von Bund und Ländern, bis 2030 bundesweit lückenlose Radwegenetze einzurichten und die Kommunen bei der Umsetzung vor Ort zu unterstützen und mehr
  3. eine Lotsenstelle Radverkehr für die Unterstützung kleinerer Kommunen bei der Antragstellung und beim Abruf der Mittel, als auch durch Wissenstransfer.
  4. die Koordinierung des Radfernwegenetzes sicherzustellen: der Bund muss seine Koordinierungsfunktion (auch innerhalb des europäisches Radnetzes „Euro-Velo“) als dauerhafte Aufgabe begreifen und sicherstellen

Der Aktionsplan mit allen detaillierten Forderungen steht in der blauen Medienbox zum Herunterladen bereit.

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