Die seit 2006 herausgegebene FahrRad erscheint zweimal im Jahr. Die gedruckte Ausgabe erscheint Anfang März und August. Die Online-Ausgabe erscheint eine bis zwei Wochen vor der gedruckten Version. Du kannst das aktuelle Heft in unseren Geschäftsstellen oder bei mehr als 100, über den gesamten Kreis Unna verteilten Auslagestellen kostenlos erhalten. Falls das Abholen nicht möglich ist, können Sie ein Heft gegen entsprechende Portogebühren auch in der Kreisgeschäftsstelle bestellen. Alle ADFC-Mitglieder im Kreis Unna, über 1600 sind es derzeit, bekommen die Zeitschrift in den Briefkasten. Alle seit 2006 erschienenen Ausgaben finden Sie in unserem digitalen Archiv. Für alle redaktionellen Anfragen und Hinweise: redaktion [at] adfc-kreis-unna.de
FahrRad ist auf den Internetpräsenzen aller zehn Ortsverbände im Kreis Unna sowie auf der Site des ADFC-Landesverbandes NRW verlinkt.
Seit 2017 sind die PDF-Dateien zum Herunterladen interaktiv, dass heißt, externe Links, E-Mail-Adressen oder interne Verweise (z. B. das Inhaltsverzeichnis) können direkt angeklickt oder - bei Touchscreens - berührt und so die entsprechende Aktion ausgelöst werden. Abhängig von der Konfiguration des Endgerätes ist dies auch für Telefonnummern möglich. Unter anderem Werbeanzeigen in der FahrRad werden bereits entsprechend aufbereitet. Im redaktionellen Teil sind bei einigen Ortsangaben zusätzlich Links zum Kartenportal OpenStreetMap integriert. Möglich sind auf Wunsch auch weitere Verknüpfungen, zum Beispiel zu Speisekarten oder zu besonderen Aktionen und Angeboten der Werbepartner.
Sie möchten inserieren? Hier erhalten Sie die aktuell gültigen Mediadaten zum Herunterladen (PDF).
Der ADFC Kreisverband Unna gibt einen Newsletter heraus, in dem über aktuelle Fahrradthemen im Kreis Unna und darüber hinaus berichtet wird. Der Newsletter erscheint zur Zeit viermal im Jahr, jeweils in der ersten Woche im Januar, April, Juli und Oktober.
Ein weiterer Newsletter 'adfc-kreis-unna.aktiv' wird herausgegeben für aktive Mitglieder im ADFC Kreisverband Unna e.V. Dieser Newsletter informiert unregelmäßig in Kurzform über aktuelle Entwicklungen im Kreisverband. Er ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Möchtest Du diesen Newsletter abonnieren, sende eine E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung adfc-kreis-unna.aktiv" (orangener Button).
Der Großteil der Ortsverbände im Kreis Unna gibt einmal im Jahr zwischen Dezember und März ein Faltblatt mit seinen Touren und Terminen heraus. Alle aktuellen Ausgaben sind hier zusammengefasst. Pandemiebedingt sind einige Faltblätter 2021 und 2022 nicht oder später als üblich erscheinen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.