Mit Hilfe unseres Ideenmelders kannst du Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur im Kreis Unna vorschlagen oder auf Missstände hinweisen. Hinweise zum Rad- und Fußverkehr, aber auch Ideen zu Bus & Bahn sind möglich. Klicke einfach dazu auf den entsprechenden Ort auf der Karte und gib im Dialog deine Anmerkungen ein. Wir sammeln die Hinweise und geben sie in geeigneter Form an die jeweils Verantwortlichen weiter. Du erhälst ein Feedback über die mögliche Reaktion und ggf. die Umsetzung.
Es gibt bereits einige regionale oder lokale Portale, über die eine Idee, ein Mangel oder ein Feedback zur Verkehrsplanung speziell für den Radverkehr oder im Rahmen von Klima- und Landschaftsschutzmaßnahmen weitergegeben werden kann oder konnte. Falls der Eingabezeitraum noch nicht abgeschlossen ist, nutze bitte auch diese Möglichkeiten. Alle Links leiten auf externe Seiten:
Nach einigem Vorlauf in Fachausschüssen wurde am 26. Februar 2013 im Kreistag das Radverkehrskonzept für den Kreis Unna endgültig verabschiedet. Es erfasst das Alltags- und Freizeitroutennetz im gesamten Kreisgebiet und und definiert Handlungsnotwendigkeiten für Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz. Das Konzept zielt dabei vorrangig auf die Stärkung des Alltagsradverkehrs ab. Entsprechende Maßnahmenempfehlungen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes sind in einem Handlungsprogramm gebündelt, dass jährlich aktualisiert wurde.
Die Ziele des Radverkehrskonzeptes werden wie folgt zusammengefasst:
Quelle: Kreis Unna
Im Jahr 2021 soll das Radverkehrskonzept Kreis Unna aus dem Jahr 2013 angepasst und neu aufgestellt werden. Dazu wurde ein Kreisradwegentz, ein sog. Zielnetz, einschließlich Maßnahmenvorschlägen für den Radverkehr im Kreis Unna erarbeitet. Dies erfolgte in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen, den Nachbarkreisen und -kommunen, Straßen NRW, sowie weiteren Akteuren. Im Rahmen einer Akteursbeteiligung hat der ADFC Kreisverband eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Kreisradwegenetzes abgegeben. Eine Synopsis aller eingegangene Stellungnahmen wurde inzwischen den teilnehmenden Akteuren zugestellt. Am 30.08. tagt der Ausschuss Mobiliät, Bauen und Geoinformation zum Empfehlungsbeschluss. Der Kreistag hat das Radverkehrskonzept am 05.10.2021 einstimmig beschlossen.
Im Rahmen des "Kreisstraßenbauprogramms 2018 – 2023" war auch für kreisstraßenbegleitende Radwege vorgesehen, den Zustand zu ermitteln, methodisch zu bewerten und Handlungsbedarfe zu identifizieren. Hierzu fand im November 2019 erstmalig eine komplette Befahrung dieser Radwege statt (107 km). Die Auswertung der Erfassung 2020 zeigte, dass sich die Radwege im Durchschnitt in gutem Zustand befinden (Durchschnittswert der Zustandsnoten aller Radwege = 1,9). Voraussichtlich ab 2025 wird der Sanierungsbedarf allerdings deutlich steigen. Die Zustandsnote 1 bis 5 bedingt die Priorisierung der Sanierungsmaßnahme.
Der Bestand aller Radwege weist viele Zweirichtungs-Radwege mit einer Gesamtbreite von 2,00 m auf. Nach den aktuellen Richtlinien und Bestimmungen ist allerdings eine Mindestbreite von 2,50 m erforderlich, auf Radhauptverbindungen sollte die Gesamtbreite sogar 3,00 m betragen. Im Zuge der Sanierung wird daher bei 2,00 m breiten Radwegen eine Verbreiterung auf mindestens 2,50 m notwendig. Die Liste der Baumaßnahmen des Radwegeprogramms umfasst bis 2023 zehn Maßnahmen (s. Tabelle) und zusätzlich den 2020 sanierten, ersten Radwegabschnitt der K42 (Rhynerner Straße) in Bönen. Diese Radwege habe Zustandsnoten von 4 und 5.
Am 01. September 2020 wurde die Fortschreibung des Radwegeprogramms als Teil des "Kreisstraßenbauprogramms 2018 – 2023" im Kreistag beschlossen. Es wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, bei der Sanierung von Zweirichtungsradwegen grundsätzlich eine Breite von 3,00 m anzustreben. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.
Baumaßnahmen an Kreisstraßen begleitenden Radwegen bis 2023* | Länge in Meter |
Netteberger Str. (K08), Selm-Bork | 96 |
Schloßberg (K19), Selm-Cappenberg | 570 |
Erich-Ollenhauer-Str. (K16), Bergkamen | 1340 |
Rhynerner Str. (K42), Bönen | 2300 |
Reichshofstr. (K21), Schwerte | 458 |
Am Langen Kamp (K09), Kamen | 1010 |
Afferder Weg (K39), Kamen/Unna | 1707 |
Lohbachstr. (K10), Schwerte | 360 |
Bürenbruch (K22), Schwerte | 570 |
Vinnumer Str. (K08), Selm-Bork | 354 |
Als weitere sanierungsbedürftige Radwege an Kreisstraßen mit Zustandsnote 4 wurden identifiziert: Sandbochumer Str. (K4), Koppelstr. (K40), Buckenstr. und Häupenweg (K9), Cappeler Str. (K15), Jäger Str. (K14), Billmericher Weg (K32), Alstedder Str. (K19), Hansastr. (K17), Schimmelweg (K41), Massener Str. und Steinbruchstr. (K31), Mühlhauser Str. (K37), Schillerstr. (K36), Varnhövel Str. (Abschnitt, K19).
Quelle: Kreis Unna
Der Radschnellweg Ruhr (RS1) soll einmal auf rund 20 km auch den Kreis Unna durchqueren. Das Projekt ist in der Planungsphase.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
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Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.