Radverkehr Berlin Invalidenstraße

Radverkehr Berlin Invalidenstraße © Philipp Böhme/Qimby

ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Die Zeit drängt: Deutschland braucht ein modernes, zukunftsfähiges Straßenverkehrsrecht. Der ADFC will mit der Reform die Gleichberechtigung der Verkehrsmittel sowie lebenswerte Städte und Gemeinden in den Fokus rücken. Ein Überblick.

Gesetzgebung ist veraltet

Der ADFC drängt seit vielen Jahren darauf, dass das aus der Kaiserzeit stammende Straßenverkehrsgesetz (StVG) modernisiert wird. Das 1909 als „Kraftfahrzeuggesetz“ erlassene StVG priorisiert den Kfz-Verkehr und ist darauf ausgerichtet, dass dieser „sicher und leicht“ vorankommt und sich alle anderen Verkehrsformen ihm unterordnen.

Seit der Entstehung des Gesetzes haben sich unsere Gesellschaft sowie bevorzugte Lebensstile jedoch grundlegend verändert. Das damalige Verständnis und der Fokus auf die autozentrierte Stadt ist längst überholt. Belange des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung haben heute einen ganz anderen Stellenwert als damals.

Mensch statt Auto in den Fokus rücken

Heute müssen der Mensch und das Gemeinwohl im Zentrum stehen – und ein modernes Straßenverkehrsrecht muss nachhaltigen Mobilitätsformen, wie dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, den Vorrang einräumen. Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs darf nicht länger die übergeordnete Zielsetzung sein.

Deshalb fordert der ADFC eine Reform des StVG, welche die Ziele der Vision Zero, des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung als gleichberechtigte Ziele in die §§ 1 und 6 des StVG integriert.

Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum

Darüber hinaus müssen die Handlungsspielräume für Kommunen deutlich flexibler werden, damit sie nachhaltige Mobilitätskonzepte konsequent und schnell umsetzen, Flächen zu Gunsten aktiver Mobilität und zum Verweilen gerechter aufteilen sowie innovative Maßnahmen ausprobieren können.

Gesetzentwürfe des ADFC liegen vor

Bereits 2019 veröffentlichte der ADFC seinen ersten Gesetzentwurf „Gute Straßen für alle“ mit einer detaillierten Darstellung der benötigten Änderungen in StVG, StVO und VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung).

Die Zweitauflage des Gesetzentwurfes vom Oktober 2021 wurde an die Änderungen der StVO im Jahr 2020 und an den 2021 neu gefassten § 6 StVG angepasst. Das Bundesverkehrsministerium hat diese Grundlage für Verordnungen, wie die StVO, etwas übersichtlicher gestaltet, ließ aber die inhaltlichen Reformvorschläge unberücksichtigt.

Reformprozess für das Straßenverkehrsgesetz

Der Bund hat eine zentrale Rolle bei der Aktivierung und zügigen Umsetzung der vielfältigen Potenziale des Radverkehrs. Die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist dabei der zentrale Hebel, um diese Ziele vor Ort zu erreichen.

Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen […]“

(Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das hatte sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen. Nach zwei Jahren ist sie endlich ihrer Selbstverpflichtung nachgekommen und hat die mehr als überfällige Reform des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht. So wurde am 20. Oktober 2023 eine Änderung des StVG vom Bundestag beschlossen.

Überfällige Reform im Bundesrat vorerst gescheitert

Doch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. November 2023 der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) seine Zustimmung verweigert und dessen Reform damit vorerst scheitern lassen.

Der ADFC befürchtet einen Stillstand beim Ausbau der Radwegenetze im ganzen Land: Er sieht die dringend benötigten Gestaltungsspielräume für Kommunen als gefährdet an: Sie sollten durch die Reform nachhaltige Mobilitätskonzepte besser umzusetzen können, die Sicherheit von Radfahrenden verbessern und den zügigen Ausbau der Radwegenetze voranbringen können. Der ADFC appelliert an Bund und Länder, die Reform jetzt nicht scheitern zu lassen.

Der ADFC hat sich deshalb u. a. an die Mitglieder des Bundestags und an den Bundesverkehrsminister gewandt, mit der Bitte, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Noch besteht die Möglichkeit seitens der Bundesregierung oder des Bundestags, den Vermittlungsausschuss einzusetzen, um einen Kompromiss zwischen Ländern und Bund zu erarbeiten. Der ADFC fordert daher die zeitnahe Einberufung des Ausschusses. Dies wäre die letzte Chance der Ampel-Regierung, ihre Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

In den Artikeln zum Dossier finden sich mehr Informationen zum ADFC-Gesetzentwurf und zur Reform des StVG und der StVO.

Aktualisiert: 18.12.2023

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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