Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Kreis Unna e. V.

Noch sind in NRW vielerorts wichtige Radverkehrsverbindungen nicht vorhanden, nur lückenhaft oder weisen einen ungenügenden Ausbaustandard auf.

Noch sind in NRW vielerorts wichtige Radverkehrsverbindungen nicht vorhanden, nur lückenhaft oder weisen einen ungenügenden Ausbaustandard auf. Um diese Netzlücken zu schließen, sind verstärkte Anstrengungen des Landes gefragt. © ADFC NRW

Dossier: Meilensteine für ein flächendeckendes Radverkehrsnetz in NRW

Noch sind in NRW vielerorts wichtige Radverkehrsverbindungen nicht vorhanden, nur lückenhaft oder weisen einen ungenügenden Ausbaustandard auf. Radwegelückenkataster, Zustandserfassung und Bedarfsplan Radschnellwege sind Bausteine zum Radvorrangnetz.

Im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) sind drei maßgebliche Ziele formuliert:

  1. Gleichbedeutsame Rolle aller Verkehrsmittel
  2. 25 % Radverkehrsanteil
  3. Vision Zero.

Für alle drei Ziele ist es unabdingbar, dass landesweit durchgehende und sichere Radverbindungen existieren. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) beschreibt es im Sachstandsbericht Radverkehr (Juni 2024) wie folgt: „Nur wenn es eine direkte, sichere und qualitativ hochwertige Infrastruktur gibt, steigen noch mehr Menschen auf das Fahrrad um.“

Langer Weg zum flächendeckenden Radverkehrsnetz

Noch sind in NRW vielerorts wichtige Radverkehrsverbindungen nicht vorhanden, nur lückenhaft oder weisen einen ungenügenden Ausbaustandard auf. Um diese Netzlücken zu schließen und den Ausbau gezielt und entsprechend der Bedarfe anzugehen, sind verstärkte Anstrengungen des Landes gefragt.
Mit zeitlichem Verzug erarbeitet das Land aktuell ein Radwegelückenkataster, erhebt den Zustand der vorhandenen Radwege (Zustandserfassung) und erstellt den Bedarfsplan Radschnellwege. Gemeinsam bilden diese Erhebungen die Grundlage für das landesweite Radvorrangnetz.

Definition des landesweiten Radvorrangnetz

Gemäß § 17 FaNaG definiert das MUNV bis Ende 2024 das landesweite Radvorrangnetz. Leider ist dabei bereits seit einiger Zeit eine erhebliche Verzögerung zu verzeichnen.
Das landesweite Radvorrangnetz ist die höchste Netzhierachie des Radverkehrs in NRW. Überörtliche und lokale Radverkehrsnetze komplettieren das Radwegenetz in NRW. Der Ausbaustandard und die Baulastträgerschaft stehen in keinem direkten Zusammenhang zur Netzhierachie. Das heißt beispielsweise, dass Radschnellwege auch nur Teil lokaler Radverkehrsnetze sein können.
>>Ausführliche Informationen zum landesweiten Radvorrangnetz<<

Das landesweite Radvorrangnetz wird sich in Abhängigkeit vom prognostizierten Radverkehr aus drei Kategorien zusammensetzen:

  • Radschnellverbindungen RSV (> 2.000 Radfahrende/Tag) (rot)
  • Radvorrangrouten RVR (500–2.000 Radfahrende/Tag) (grün)
  • Sonstige Radverkehrsverbindungen mit (über)regionaler Verbindungsfunktion (< 500 Radfahrende/Tag) (blau)

 

Erstellung des Bedarfsplan Radschnellverbindungen

Bedarfspläne für Landstraßen und den ÖPNV gibt es seit Jahrzehnten. Im Mai 2024 wurde erstmals auch eine Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen (höchster Ausbaustandard, Verbindungen mit Potenzialen von über 2000 Radfahrenden pro Tag) veröffentlicht. Die Gesetzliche Grundlage dafür ist im FaNaG zu finden: Bereits bis Ende 2023 hätte gemäß § 19 FaNaG erstmalig der Bedarfsplan für den Bau von Radschnellverbindungen erstellt werden sollen.
In Zukunft bilden aufbauend auf der Potenzialanalyse und der anschließenden Beteiligung der Kommunen die Radschnellverbindungen (Bedarfsplan Radscgbellverbdinungen), Radvorrangrouten und Radwege das landesweite Radvorrangnetz. 
>>Ausführliche Informationen zum Bedarfsplan Radschnellverbindungen<<

Zustandserfassung

Was bei Landstraßen schon seit Jahrzehnten regelmäßig erfolgt, soll nun auch bei Radwegen erfolgen: eine systematische und landesweite Erfassung der Qualität von Radwegen durch Straßen.NRW. Bis Juni 2024 hat das Land keinen flächendeckenden Bericht zum Zustand der rund 7.500 km Radwege veröffentlicht, für die es baulich verantwortlich ist. Informationen zum Zustand der Radwege sind aber maßgeblich, um ein sinnvolles und zielgerichtetes Erhaltungsmanagement der Radwegeinfrastruktur im Landesbetrieb planen zu können. Eine flächendeckende Zustandserfassung hilft außerdem, Investitionsbedarfe abzuschätzen und die vorhandenen Mittel effizient einzusetzen.

Erstellung des Radwegelückenkataster

Das Radwegelückenkataster soll potenzielle Netzlücken entlang von Radwegen aufzeigen. Die Grundlage für das Radwegelückenkataster ist das ausgeschilderte Radnetz NRW. Lücken werden aber meist nur entlang von Landes- und Bundesstraßen erfasst, da für Gemeinde- und Kreisstraßen oftmals die Datengrundlage fehlt. Für eine valide Überprüfung potenzieller Netzlücken entlang kommunaler Straßen wären beispielsweise belastbare Kfz-Belastungszahlen notwendig.
Das Radwegelückenkataster soll zukünftig eine weitere Grundlage der Radverkehrsplanung sein.

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https://kreis-unna.adfc.de/artikel/dossier-landesweite-radvorrangnetz-2

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