ADFC begrüßt Vorstoß zur Freigabe des Radverkehrs in der Innenstadt
Nach 1,5 Jahren des Radfahrverbots im Kern der Unnaer Innenstadt kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Mit einem Antrag der SPD Fraktion wird das Thema inhaltlich noch einmal neu bewertet.

Der ADFC begrüßt diesen Vorstoß und ist ebenfalls für eine Öffnung der Innenstadt in den Abend und Nachtstunden.
Schon im Vorfeld der Diskussion im zuständigen Fachausschuss am Dienstag verfasste die Stadt Unna ein Gegenschreiben zum Antrag und versucht mit unterschiedlichen Argumenten gegen die Aufhebung des Verbotes zu sprechen. In diesem Sinne sieht sich auch der ADFC dazu bewogen, sich vorab mit den Argumenten zu beschäftigen.
1. Die Verwaltung verweist auf die gestiegenen Unfallzahlen in Verbindung mit dem Radverkehr im Stadtgebiet allgemein. Es geht dabei nicht um den spezifischen Ort der Innenstadt sondern um ganz allgemein gestiegene Unfallzahlen, die unter anderem auch einfach damit zu tun haben, dass Radfahren immer beliebter wird - sogar in Unna. Mitnichten hat dieses Argument also etwas mit der Innenstadt zu tun um die es im Antrag einzig und allein geht.
2. Desweiteren argumentiert die Stadt, dass einheitliche Regeln sinnvoll erscheinen. Das unterstützen wir natürlich gerne, jedoch ist auch MIT Verbot ein Flickenteppich vorhanden. Schließlich erstreckt sich die Fußgängerzone auch über den Platz am Kino, sowie am Platz vor der Sparkasse bzw. dem Rathaus. Eine einheitliche Regelung innerhalb der Fußgängerzone existiert demnach nicht. Das Argument zieht vor allem deshalb nicht, weil die Verwaltung kein Problem darin sah, durch den erwähnten Teil der Fußgängerzone sogar einen ausgewiesenen Radring einzurichten. Wäre es der Verwaltung wirklich um einheitliche Regeln gegangen, hätte man hier viel konsequenter und eben einheitlich agieren müssen.
3. Die Verwaltung verweist außerdem auf die Fußgängerzone als besondere Schutzzone für vulnerable Personen. Wir unterstützen diese Auffassung und sind daher auch seit jeher für ein Radfahrverbot in den Tagzeiten um Konflikte zu vermeiden. Gleichwohl sieht die StVo ja explizit vor, Radfahrende unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Wenn man sich parallel dazu anschaut, wie selbstverständlich die Verwaltung eine Freigabe von KFZ in Fahrradstraßen als sinnvoll und gegeben betrachtet, erschließt sich uns nicht, warum die Verwaltung hier in der Fußgängerzone, wo nachts nachweislich so gut wie kein Konfliktpotenzial vorhanden ist, einen so anderen Maßstab ansetzt.
4. Zum Ende argumentiert die Verwaltung noch mit einer drohenden rechtlichen Gleichstellung von E-Scootern und Radfahrenden und einer damit drohenden Erhöhung der Gefährdungslage im Innenstadtbereich. Auch diese Argumentation halten wir für nichtig, da es immer nur um die Zeiten geht, in denen in der Innenstadt sowieso nur wenig bis stellenweise gar kein Laufpublikum vorhanden ist. Somit wäre es auch kein Problem, wenn sich in den Abend- und Nachtstunden E-Scooter-Fahrende tummeln, da ja sowieso nichts los ist. Vielmehr kann man argumentieren, dass es sich bei den Nutzenden oftmals um junge Personen handelt, die man nicht zwingen sollte, durch den unbeleuchteten Stadtgarten zu fahren oder in andere ungenutzte Nebenstraßen zu verbannen.
Für den ADFC ganz wichtig: Wir sprechen uns weiterhin für verstärkte Kontrollen in den Tagzeiten aus. Einzig diese Maßnahme hat dazu geführt, dass das Regelbewusstsein gestärkt und die Gefahrenlage verringert wurde.