Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Kreis Unna e. V.

Ausgebremst: Der Kreuzungsbereich der südlichen Cappenberger Straße

In Monat September fällt die Wahl auf die Kreuzung Graf-Adolf-Straße / Cappenberger Straße / Erzbergstraße / Marienstraße. Wer hier unterwegs ist, spürt schnell, warum dieser Ber eich den Preis verdient hat.

Fahrradstraße Cappenberger Straße in Richtung Stadtmitte
Fahrradstraße Cappenberger Straße in Richtung Stadtmitte © ADFC RB

Auf der Cappenberger Straße von Norden her kommend und nach dem Konrad-Adenauer-Ring beginnt eine Fahrradstraße. Schon die grundlegende Beschilderung gibt Rätsel auf. Wo beginnt diese und wo endet sie? Welche Verkehrsregeln gelten an welchem Abschnitt? Klare Hinweise fehlen – die aktuelle Beschilderung lässt zu viel Raum für Interpretationen. Hier wäre unmissverständliche Klarheit nötig, um gefährliche Situationen zu vermeiden. 

Besonders kritisch sieht der ADFC die Vorfahrtsregelung für Autofahrer, die von der Erzbergstraße nach links auf die Cappenberger Straße abbiegen wollen. Das bislang vorhandene „Vorfahrt achten“-Schild reicht hier nicht aus und das Schild „Fahrradstraße“ wird leicht übersehen. Viele Autofahrer erwarten schlichtweg nicht, dass Radfahrer hier auch von links, entgegen der Einbahnstraße, die Cappenberger Straße befahren dürfen. Zudem ist die Sicht nach links oft durch parkende Fahrzeuge versperrt. Der ADFC fordert, dass ein zusätzliches Warnschild unmissverständlich darauf hinweisen muss und schlägt vor, das „Vorfahrt achten“-Schild durch ein Stopp-Schild zu ersetzen. Das würde die Aufmerksamkeit erhöhen und Gefahren reduzieren.

Überhaupt: Die Beschilderung in diesem Bereich stellt ein erhebliches Problem dar. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Sachlage eindeutig: § 39 StVO schreibt vor, dass Verkehrszeichen so angeordnet werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmenden „rechtzeitig erkannt“ und „eindeutig verstanden“ werden können. Die durch Verkehrszeichen getroffenen Regelungen müssen für den fließenden Verkehr mit einem einzigen Blick erfassbar sein. Abbildung 2 illustriert die Situation für Verkehrsteilnehmer, die von der Erzbergstraße auf die Cappenberger Straße fahren. Wenn wir richtig gezählt haben, sind dort exakt 21 durch Verkehrszeichen festgelegte Regelungen und Ausnahmen zu erkennen. Dies wirft die Frage auf, ob es für Verkehrsteilnehmende im fließenden Verkehr tatsächlich möglich ist, alle Informationen auf einen Blick aufzunehmen. Auf die besonderen Rechte der Radfahrer (Fahren auf der Cappenberger Straße entgegen der Einbahnstraße; Fahrradstraßen-Regelung) weisen lediglich kleine, leicht zu übersehende Schilder hin. 

Wenig überzeugend ist auch die Erlaubnis für Radfahrer, die Graf-Adolf-Straße von der Altstadtstraße kommend entgegen der Einbahnstraße zu befahren. Zwar ist es an vielen Stellen sinnvoll, Radfahrenden solche Wege zu eröffnen – hier jedoch nicht. Spätestens an der Einmündung zur Cappenberger Straße wird die Situation undurchsichtig: Wie sollen Radfahrer links abbiegen? Wie funktioniert das Rechtsabbiegen, wenn auf der Spur plötzlich ein Bus oder ein Auto entgegenkommt? Die Verkehrsführung lädt förmlich zu Verwirrung und gefährlichen Situationen ein – und das in einer Situation, in der eine alternative Route über die Erzbergstraße problemlos und sicherer nutzbar ist. 

Schließlich gestaltet sich die Situation in der Marienstraße herausfordernd. Diese Straße darf von der Erzbergstraße aus von Radfahrenden entgegen der Einbahnstraßenregelung in Richtung Graf-Adolf-Straße befahren werden. Abbildung 4 verdeutlicht, dass der Raum zwischen parkenden und fahrenden Fahrzeugen begrenzt ist. Im dargestellten Fall handelt es sich beim entgegenkommenden Auto um ein kleines Modell (Fiat 500); bei größeren Fahrzeugen wäre der zur Verfügung stehende Verkehrsraum entsprechend noch eingeschränkter. Radfahrenden ist hier nicht zu empfehlen, die Straße entgegen der Fahrtrichtung zu nutzen – die Freigabe für Radfahrende macht hier derzeit wenig Sinn. 

Klar ist: Die aktuell unübersichtliche Regelung im Bereich Graf-Adolf-Straße / Cappenberger Straße / Erzbergstraße / Marienstraße gefährdet alle – Radfahrer, aber auch Autofahrer. Hier ist dringender Handlungsbedarf gefragt, nicht erst nach dem nächsten Unfall. 

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Abbiegen aus Graf-Adolf-Straße für Fahrräder erlaubt - hohes Risiko

Abbiegen aus Graf-Adolf-Straße für Fahrräder erlaubt

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Graf-Adolf-Straße: Fahren gegen Einbahnstraße für Radfahrer erlaubt

Graf-Adolf-Straße: Fahren gegen Einbahnstraße

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Über 20 Regelungen auf einen Blick - was kann man mit einem einzigen Blick erfassen?

über 20 Regelungen auf einen Blick

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