ADFC-Fahrradklima-Test 2018 startet

Düsseldorf, 27.08.2018

Am 1. September startet erneut die Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2018. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ruft gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium wieder hunderttausende Radfahrerinnen und Radfahrer bundesweit dazu auf, die Fahrradfreundlichkeit von Städten und Gemeinden zu bewerten. Die Online-Umfrage hilft, Stärken und Schwächen der Radverkehrsförderung zu erkennen. In diesem Jahr geht es erstmals auch um die Familienfreundlichkeit des Radverkehrs als Schwerpunktthema.

Und wie ist Radfahren in Deiner Stadt?
Münster, Hamm, Bocholt und Wesel zählen zu den Spitzenreitern in NRW. Spannend wird sein, ob sich diese Städte auf den vorderen Plätzen halten können. Die Bewertung der Städte über das Internet und den Online-Fragebogen ist unkompliziert: Unter www.fahrradklima-test.de werden 32 Fragen zur Fahrradfreundlichkeit gestellt - beispielsweise, ob das Radfahren Spaß macht oder Stress bedeutet, ob Radwege häufig von Falschparkern blockiert werden und ob sich das Radfahren für Familien und vor allem für Kinder sicher anfühlt. „Die Sicherheit auf dem Fahrrad entscheidet darüber, ob Menschen Rad fahren oder nicht. Vor zwei Jahren schnitt NRW hier mit der Schulnote 4 ab. Wir sind gespannt, was sich hier getan hat.“, sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Clubs NRW e.V. (ADFC NRW).

Fahrrad-Städte-Ranking liefert wertvolle Informationen
Beim letzten ADFC Fahrradklima-Test, der im Jahr 2016 durchgeführt wurde, haben bundesweit mehr als 120.000 Bürgerinnen und Bürger mitgemacht und die Situation in 539 deutschen Städten und Gemeinden beurteilt. Auch in Nordrhein-Westfalen war die Beteiligung groß, mit über 28.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dies ist nicht unerheblich, denn das Fahrrad-Städte-Ranking liefert wertvolle Informationen. „Der Fahrradklima-Test wird uns schwarz auf weiß zeigen, was in den letzten zwei Jahren in den Städten und Gemeinden in NRW in Sachen Fahrradfreundlichkeit passiert ist. Wir sind gespannt, welche Kommunen ihre Hausaufgaben gemacht haben.“, sagt Thomas Semmelmann vom ADFC NRW.

Kommunen profitieren von den Ergebnissen des Fahrradklima-Tests
An der Umfrage teilnehmen können alle, egal, ob sie jung oder alt sind, ob sie viel oder wenig Rad fahren, ob sie mit dem Rad zum Job pendeln oder lieber ins Grüne fahren – je vielfältiger die Teilnehmenden sind, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse – auch für die Planer in den Gemeinden. „Die Ergebnisse des Fahrradklima-Tests liefern für Kommunen wertvolle Informationen und zeigen, wo vor Ort Handlungs- und dringender Verbesserungsbedarf besteht. Deshalb sollten Städte in ihrem eigenen Interesse für den Fahrradklima-Test Werbung machen.“, so Thomas Semmelmann, ADFC NRW.

Fahrradklima-Test vom 1. September bis 30. November 2018
Die Umfrage findet zwischen dem 1. September und dem 30. November 2018 über die Internetseite www.fahrradklima-test.de statt. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2019 präsentiert. Ausgezeichnet werden die fahrradfreundlichsten Städte und Gemeinden nach sechs Einwohner-Größenklassen sowie diejenigen Städte, die seit der letzten Befragung am stärksten aufgeholt haben.

Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ für ein Radgesetz in NRW
Derzeit können Bürgerinnen und Bürger, die sich eine neue Ausrichtung der Verkehrspolitik wünschen, in über 300 Sammelstellen in ganz Nordrhein-Westfalen für die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ unterschreiben. Gesammelt wird in vielen Fahrradgeschäften, Bäckereien, Buchhandlungen, Cafés sowie in fast allen Geschäftsstellen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs. https://www.aufbruch-fahrrad.de/sammelstellen/ 

„Fahrradklima-Test und „Aufbruch Fahrrad“ gehen Hand in Hand
Wer mit der Verkehrssituation in NRW nicht zufrieden ist, kann gleich aktiv werden und mit seiner Unterschrift die Volksinitiative für besseren Radverkehr in NRW unterstützen.“ sagt Dr. Ute Symanski, Vorsitzende des RADKOMM e.V. und eine der Initiatorinnen der Volksinitiative, die am 16. Juni 2018 gemeinsam mit dem ADFC NRW in Köln gestartet ist. Hinter der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ steht eine breite Allianz von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Verkehr. Erklärtes Ziel ist es, die Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen und ein Fahrradgesetz auf den Weg zu bringen. Mindestens 66.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres sind erforderlich, damit sich der Landtag NRW mit der Volksinitiative und den Forderungen nach mehr Radwegen und Sicherheit im Straßenverkehr, mehr Fahrradexpertise in Behörden, finanzieller Förderung von Lastenrädern und kostenloser Mitnahme von Rädern im Nahverkehr beschäftigt. Die ausführliche Liste aller Forderungen ist nachzulesen unter www.aufbruch-fahrrad.de

Förderung durch Bundesverkehrsministerium
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit und findet in diesem Jahr zum achten Mal statt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-struktur (BMVI) fördert den ADFC-Fahrradklima-Test 2018 aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) mit rund 195.000 Euro.

Auch auf Facebook und Twitter
Neuigkeiten zum Fahrradklima-Test postet der ADFC auf Twitter und Facebook unter #fkt18 und #radklima. Radbegeisterte werden gebeten, die Informationen weiter zu verbreiten. Der Test wird umso aussagekräftiger, je mehr Menschen mitmachen.

Hinweise an Redaktionen: Logo und Grafiken zum ADFC-Fahrradklima-Test finden Sie im Pressebereich des ADFC auf www.adfc.de/pressefotos/aktuell. Hintergrundinformationen zum ADFC-Fahrradklima-Test finden Sie auf www.adfc.de/fahrradklima-test


https://kreis-unna.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fahrradklima-test-2018-startet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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