ADFC NRW fordert nach erfolgreicher Volksinitiative bessere Radfahrbedingungen

Nr. 11/2019, Düsseldorf, 11.06.2019

Der Verkehrsausschuss des Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2019 öffentlich über einen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP mit dem Titel „Vielfalt der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen nutzen – Infrastruktur ausbauen, Rahmenbedingungen verbessern und die Intermodalität stärken“ beraten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW kritisiert, dass die Antragsteller dabei nur sehr vage auf die zentralen Bausteine des Aktionsplans Nahmobilität eingehen und keinen konkreten Bezug zu den Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ herstellen.

Die Fraktionen von CDU und FDP lehnen eine einseitige Bevorzugung einzelner Verkehrsteilnehmer*innen ab und blenden dabei aus, dass sich die bis dato praktizierte Verkehrsplanung und die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen wesentlich an den Bedürfnissen der Autofahrenden orientieren. Das Ergebnis sind staugeplagte Städte mit hoher Schadstoffbelastung durch den motorisierten Verkehr.
„Der Antrag von CDU und FDP versäumt, auf die zentralen Themen wie Gesundheit, Ökologie sowie auf städtebauliche und soziale Verträglichkeit einzugehen. Nahmobilität konsequent neu zu denken und zu fördern, bedeutet eben auch den Verkehrsraum mutig und konsequent neu aufzuteilen.“, sagt ADFC NRW-Landesvorsitzender Thomas Semmelmann.

Die Fraktionen von CDU und FDP reduzieren in ihrem Antrag einen konsequenten Ausbau eines überregionalen Radschnellwegenetzes auf Lückenschließung im ländlichen Raum durch die Hervorhebung von Investitionen in die Modernisierung von Feldwegen (Ausbau von Verbindungs- und Hauptwirtschaftswegen). Dies wird den im Aktionsplan Nahmobilität aus dem Jahr 2012 formulierten Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur nicht gerecht. Im Aktionsplan Nahmobilität ist eine deutliche Anhebung des Modal-Split von Fuß- und Fahrradverkehr (auf 60%) als Ziel formuliert, was im Antrag jedoch keine Erwähnung findet.

Aus Sicht des ADFC NRW ist eine konsequente Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und eine Reform der verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Insbesondere im Kontext der Nahmobilität muss es darum gehen, eine bessere Mobilität für alle zu ermöglichen. Der ADFC NRW nimmt als Mitinitiator der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gerne die Möglichkeit war, die Landesregierung bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans Nahmobilität zu unterstützen und ein notwendiges Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. „Wir sind gespannt, ob wir zu einer Anhörung im Landtag eingeladen werden, um unsere Expertise im Bereich Radverkehr einzubringen.“ sagt ADFC NRW-Landesvorsitzender Thomas Semmelmann.


https://kreis-unna.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-fordert-nach-erfolgreicher-volksinitiative-bessere-radfahrbedingungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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