"25% Prozent Radverkehrsanteil in NRW bis 2025" lautet das Motto. © Aufbruch Fahrrad

„Aufbruch Fahrrad“ muss Chefsache werden!

Nr. 27/2021, Düsseldorf, 23.10.2021

Gemeinsame Pressemitteilung von ADFC, BUND, NABU, RADKOMM und VCD  zur Ministerpräsidentenwahl in NRW

„Aufbruch Fahrrad“ muss Chefsache werden!

Bündnis plant spektakuläre Aktion zur Wahl des NRW-Ministerpräsidenten

Der 27. Oktober 2021 wird für Hendrik Wüst ein besonderer Tag werden. Denn dann soll er zum neuen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen gewählt werden. Und noch etwas wird für ihn anders sein: Denn vor dem Landtag wird der bisherige Verkehrsminister auf meterhohe Lettern in signalroter Farbe treffen. Es ist der Slogan „25% bis zum Jahr 2025“ der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“.

Das breite Bündnis, dem zum Beispiel ADFC, BUND, NABU, RADKOMM und VCD angehören, hatte 2019 mehr als 200.000 Unterschriften gesammelt und damit das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) in einem Flächenland angestoßen. Der unübersehbare Slogan in signalroter Farbe betont die Dringlichkeit eines starken Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes für NRW und ist zugleich die zentrale Botschaft, die Hendrik Wüst in sein neues Amt begleiten wird.

Vertreter*innen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ werden am 27.10.2021 von 12.00 bis 14.00h vor Ort sein und laden Hendrik Wüst, die Mitglieder des Verkehrsausschusses sowie alle interessierten Parlamentarier*innen herzlich ein, zur Landtagswiese zu kommen.

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im Verkehrsausschuss

Einen Tag später, am Donnerstag, 28.10., wird der Verkehrsausschuss erneut über den Gesetzesentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz beraten, bevor sich der Landtag voraussichtlich im November in zweiter Lesung damit befassen wird. In Kraft treten soll das FaNaG NRW voraussichtlich zum 1. Januar 2022.

Die Vertreter*innen von „Aufbruch Fahrrad“ appellieren an die Landespolitiker*innen, den aktuellen Entwurf nachzubessern, und die von Expert*innen der Mobilitäts- und Umweltschutzverbände vorgetragenen und in Stellungnahmen einhellig formulierten Änderungsvorschläge in das Gesetz aufzunehmen. Auch das Bekenntnis zu 25% Radverkehrsanteil bis zum Jahr 2025 gehört dazu.

Nachfolgend finden Sie die Zitate und Kontaktdaten der beteiligten Organisationen für Ihre Berichterstattung:

ADFC NRW

„Hendrik Wüst bleibt als Verkehrsminister und angehender Ministerpräsident deutlich hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück. Sein Entwurf zum ersten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem Flächenland verfehlt in seiner jetzigen Fassung das Ziel, den Radverkehr massiv zu fördern. Es ist zu mutlos, ohne finanzielle und zeitliche Zielvorgaben und entfaltet zu wenig Bindungswirkung. Hendrik Wüst muss jetzt, wo es drauf ankommt, den Radverkehr, die Sicherheit der Radfahrenden und den Klimaschutz zur Chefsache machen und sich umso mehr an seiner Vision vom „Fahrradland Nr. 1.“ messen lassen.“
 

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Kontakt: Ludger Vortmann, Pressesprecher ADFC NRW, 0151 675 34 402

presse [at] adfc-nrw.de

www.adfc-nrw.de

BUND NRW

„Der designierte Ministerpräsident Hendrik Wüst kann jetzt beweisen, dass er die Verkehrswende ernst nimmt. Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz darf nicht als Alibi für ein grundsätzliches „Weiter so wie bisher“ missbraucht werden. Der Klimaschutz erfordert eine grundsätzliche Verkehrswende. Dazu gehört auch ein Moratorium für alle  Neu- und Ausbauprojekte des Landesstraßenbedarfsplans. Daran wird sich seine Amtszeit messen lassen müssen.“

Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW

Kontakt: Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW, 0172 29 29 733

dirk.jansen [at] bund-nrw.de

www.bund-nrw.de/mobilitaet

NABU NRW

„Die Weichen für das neue Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in NRW sind gestellt. Jetzt gibt es die Chance für die schwarz-gelben Landesregierung zu zeigen, wie ernst sie es tatsächlich mit Klimaschutz und Mobilitätswende meint: 25% Radverkehrsanteil bis 2025 müssen in das neue Gesetz verbindlich aufgenommen werden!


Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des Naturschutzbund (NABU) NRW  

Kontakt: Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende NABU NRW,0211 1592 51 41

Vorsitz [at] NABU-NRW.de

https://nrw.nabu.de

RADKOMM

„NRW braucht den Aufbruch! Mit unserer Aktion heute geben wir unserem neuen Ministerpräsidenten die guten ‚vibes‘ von „Aufbruch Fahrrad“ mit ins Amt. Bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs im März sagte Hendrik Wüst, dass er nichts dagegen habe, wenn wir in NRW den Radverkehrsanteil von 25% schon bis 2024 erreichen. Genau das ist der Geist, den wir für eine zeitgemäße, moderne Verkehrspolitik in NRW brauchen.“


Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von RADKOMM und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad

Kontakt: Dr. Ute Symanski, Vorsitzende RADKOMM und Vertrauensperson Aufbruch Fahrrad, 0170 3428453

ute.symanski [at] radkomm.de

www.radkomm.de

VCD NRW

„Auf Grund der über 200.000 Unterstützer*innen der erfolgreichen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ hat Hendrik Wüst als Verkehrsminister den Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz auf den Weg gebracht. Damit unter seiner Führung als neuer Ministerpräsident die Ziele erreicht werden, muss das Gesetz deutlich nachgebessert werden. Denn ohne klare Vorgaben im Gesetz werden der geplante Aktionsplan und dessen Umsetzung die Ziele deutlich verfehlen.“


Rolf Mecke, Medienreferent VCD NRW

Kontakt: Rolf Mecke, Medienreferent, 01577 643 02 57

rolf.mecke@vcd-nrw.de

www.vcd-nrw.de


Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 53.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung und Fotos zur honorarfreien Verwendung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402

Mail: presse [at] adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

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Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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