LKW-Abbiegeassistent mit Signal

Radfahrer und LKW-Abbiegeassistent mit Signal © ADFC/Lehmkühler

Lkw-Abbiegeunfälle: ADFC und BGL fordern Sicherheit für Radfahrende

Der Fahrradclub ADFC und der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. appellieren dringend an Kommunalpolitik und Transportbranche, mehr Sicherheit für Radfahrende zu schaffen.

In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die beiden führenden Interessensverbände den sicheren Umbau von Kreuzungen, getrennte Grünphasen an Ampeln und die Ausrüstung möglichst aller Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen. 

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Die Art, wie Kreuzungen in Deutschland gestaltet sind, begünstigt schwerste Unfälle. Wenn an der Ampel Lkw und Rad direkt nebeneinander stehen und gleichzeitig Grün bekommen, ist höchste Gefahr im Verzug. Wenn dann die Person auf dem Rad geradeaus fahren will – und der Lkw rechts abbiegt – entsteht eine tödliche Falle, die jährlich 30 bis 40 Menschen das Leben kostet. Kommunen dürfen diese Gefahr nicht weiter ignorieren, sondern müssen gefährliche Knotenpunkte identifizieren und sofort entschärfen!“

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt sagt: „ADFC und BGL eint das Anliegen, die angespannte Situation auf den Straßen zu entschärfen und Radfahrende besser vor schrecklichen Kollisionen mit Lastwagen – und damit auch die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer vor den traumatischen Folgen – zu schützen. Deshalb werben wir für eine sicherheitsoptimierte Radwegeinfrastruktur und fordern nicht nur unsere Mitgliedsunternehmen sondern alle Lkw-Besitzer auf, zeitnah in leistungsfähige Abbiegeassistenzsysteme zu investieren, um die Unfallzahlen dauerhaft zu minimieren.“

In einem heute in Berlin vorgestellten Positionspapier fordern ADFC und BGL:

Kreuzungen sicher umbauen – Verkehrsströme räumlich trennen!

Um schwere Unfälle an Kreuzungen zu verhindern, müssen Lkw und Rad- sowie Fußverkehr räumlich getrennt und gute Sichtbeziehungen hergestellt werden. Die Bundesmittel für den Radverkehr aus dem Klimapaket sollen zur schnellen Entschärfung von Kreuzungen durch Sicherheitselemente, wie aufgepflasterte Schutzinseln und deutlich vorgezogene Haltelinien, genutzt werden.

Grünphasen trennen – Ampelschaltungen entschärfen!

Geradeausfahrender Radverkehr und rechts abbiegende Kfz sollten nicht gleichzeitig Grün haben. Die Lösung sind getrennte Ampelphasen für die unterschiedlichen Verkehrsströme. Kürzere Grünphasen für den Kfz-Verkehr sind zugunsten der Verkehrssicherheit und der Gleichberechtigung der Verkehrsarten in Kauf zu nehmen.

Lkw-Abbiegeassistenten – zum Standard machen!

Der verpflichtende Einbau von Lkw-Abbiegeassistenten muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Bis die europaweite Pflicht greift, müssen Kommunen ihre Fuhrparks freiwillig mit Abbiegeassistenten aus- beziehungsweise nachrüsten. Auch an Transportunternehmen geht der Appell, Lkw-Flotten mit Abbiegeassistenten nachzurüsten und die Fördermittel des Bundes aus der „Aktion Abbiegeassistent“ zu nutzen. Hersteller müssen schnellstmöglich Abbiegeassistenten mit Notbremsfunktion marktreif entwickeln.


Sichere Anfahrt zu Baustellen – nur konfliktarme Routen!

Bei großen innerstädtischen Bauvorhaben müssen Kommunen darauf achten, dass die Anfahrtsrouten der Baustellenfahrzeuge möglichst konfliktarm geplant werden. Hauptachsen des Radverkehrs und Baustellenverkehr müssen wo immer möglich voneinander getrennt sein.

Toten Winkel überwinden – Verkehrsteilnehmende sensibilisieren

Theoretisch gibt es seit der Einführung der vorgeschriebenen Zusatzspiegel an Lkw im Jahr 2007 keinen Toten Winkel mehr. In der Praxis kann der Fahrer / die Fahrerin während eines komplexen Abbiegevorgangs nicht alle Spiegel gleichzeitig im Auge behalten. Toter-Winkel-Kampagnen sind daher genauso irreführend wie die Aussage, der Lkw-Fahrer / die Lkw-Fahrerin könne stets alles überblicken. Alle Verkehrsteilnehmenden müssen für die Gefahr sensibilisiert werden. Vor Fahrtantritt müssen Lkw-Fahrer*innen auf freie Sicht und die richtige Spiegeleinstellung achten.

Unfallforschung verbessern – Forschungslücke Kreuzungsdesign schließen   

ADFC und BGL beklagen eine Forschungslücke zur Bewertung unterschiedlicher Kreuzungs- und Signalisierungsarten. Diese muss geschlossen werden. Auf Basis dieser Forschung müssen neue Design-Standards für sichere Straßen und Kreuzungen entwickelt und schnell in den technischen Regelwerken verankert werden. Schwere Unfälle müssen auch in Hinblick auf die Verbesserung der Infrastruktur systematisch ausgewertet werden.

30-40 Todesfälle pro Jahr – und ungezählte Traumatisierte

Jedes Jahr sterben 30 bis 40 Radfahrende unter den Rädern von abbiegenden Lkw. Die Zahl droht nach Einschätzung von ADFC und BGL zu steigen, denn sowohl städtischer Güterverkehr als auch Radverkehr nehmen weiter zu. Während die „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesverkehrsministeriums im Jahr 2019 durch erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema zu einer leichten Verbesserung der Unfallsituation geführt hat, zeigt sich zu Beginn des Jahres 2020 ein deutlich eingetrübtes Bild. Schon sechs Radfahrerinnen und Radfahrer wurden in den ersten Wochen durch abbiegende Lkw getötet. Hauptverursacher ist in über 90 Prozent der Fälle der Lkw-Fahrer beziehungsweise die Lkw-Fahrerin. Als Opfer überdurchschnittlich häufig betroffen sind Frauen, Kinder und Senior*innen auf dem Rad. Auch die Angehörigen und Hinterbliebenen sowie Augenzeugen, Rettungskräfte und Polizist*innen am Unfallort werden durch solche Unfälle oft für Jahrzehnte traumatisiert. Das gilt auch für die betroffenen Lkw-Fahrerinnen und Fahrer. Engelhardt: „Deshalb kann unser gemeinsames Ziel nur ‚Vision Zero‘ – also keine Verkehrstoten und keine Schwerverletzten mehr – sein!“

Downloads

LKW-Abbiegeassistent mit Signal

Radfahrer und LKW-Abbiegeassistent mit Signal

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Geisterrad erinnert an Unfallopfer

In vielen Städten erinnern weiße Geisterräder an getötete Radfahrer

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Geschützte Kreuzung in Vancouver / Kanada

Geschützte Kreuzung ("Protected Intersection") in Vancouver / Kanada

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https://kreis-unna.adfc.de/pressemitteilung/lkw-abbiegeunfaelle-adfc-und-bgl-fordern-sicherheit-fuer-radfahrende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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