LKW-Abbiegeassistenten können Unfälle verhindern. © ADFC/Lehmkühler

Schon Sechs Tote bei Abbiege-Unfällen mit LKW in Nordrhein-Westfalen seit Januar

Düsseldorf, 11.06.2018

Seit Beginn des Jahres zeigt sich eine alarmierende Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer, die bei LKW-Abbiegeunfällen ums Leben kommen, ist drastisch angestiegen. In 2018 verzeichnet NRW sechs Radverkehrstote (Dortmund, Emsdetten, Köln, Lünen, Köln, Wesel) durch rechtsabbiegende LKW.

Zum Vergleich: 2017 kamen im gesamten Jahr acht Menschen bei solchen Unfällen ums Leben. Eine Woche nach dem Tod eines 7-jährigen Jungen, der in Köln von einem städtischen Müllauto erfasst wurde, ist in Wesel eine Radfahrerin auf dem Radweg von einem rechtsabbiegenden LKW getötet worden.

Allein in den vergangenen anderthalb Monaten sind vier Menschen bei Abbiege-Unfällen in NRW ums Leben gekommen.

Bis zu 60 Prozent der LKW-Abbiege-Unfälle könnten verhindert werden
Die Zahl der durch abbiegende LKW getöteten Radfahrer steigt seit einigen Jahren stetig an. Allein in den ersten Monaten dieses Jahres wurden bundesweit 21 Radfahrende (Stand: 13. Juni 2018) durch abbiegende LKW getötet - im Vorjahr waren es insgesamt 33 Tote. Vor allem Kinder, Frauen und Senioren zählen zu den Opfern.

Sowohl der Radverkehr als auch der Straßengüterverkehr in den Städten nehmen stetig zu. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) könnten durch Warnsysteme bis zu 60 Prozent der schweren Unfälle durch abbiegende LKW verhindert werden. Die Technologie kommt nicht nur den Radfahrern zugute. Sie hilft den Lastwagenfahrern, die Gefahrenlage einzuschätzen. Das System überwacht mittels Sensoren die Bereiche vor und neben dem Lkw und warnt den LKW-Fahrer, wenn beim Anfahren oder während des Abbiegevorgangs sich ein Fußgänger oder ein Radfahrer dem LKW nähert und die Gefahr einer Kollision besteht.

LKW-Warnsysteme müssen schnellstmöglich EU-weit Pflicht werden
Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag grünes Licht für eine Initiative für Lkw-Abbiegeassistenten gegeben hat, ist jetzt die Bundesregierung am Zug. Sie wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene stark zu machen, dass Neufahrzeuge generell mit dem System ausgeliefert werden, das beim Abbiegen vor Radfahrern oder Fußgängern warnt. Auch die Nachrüstung bereits zugelassener Laster ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht soll nach dem Willen der Länderkammer verpflichtend sein. Die Sensibilität für das Thema ist auf allen Ebenen vorhanden. Mitte Mai hatte die EU-Kommission bereits bekannt, dass sie sich für die europaweite Einführung elektronischer LKW-Abbiegeassistenten einsetzen wird. Dennoch könnte es Jahre dauern, bis die LKW-Warnsysteme zum Standard auf deutschen Straßen gehören:
„Entscheidungen auf EU-Ebene sind langwierig. So lange können die Radfahrer in unseren Städten nicht warten.“ sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen.

ADFC NRW fordert Landesmittel zur Nachrüstung der kommunalen LKW – insbesondere für Müllautos und städtische Baustellenfahrzeuge
„Wir fordern, dass die kommunalen Flotten – also alle LKW, die auf Städte und Kommunen zugelassen sind - freiwillig und vorzeitig mit LKW-Warnsystemen ausgestattet bzw. nachgerüstet werden. Es geht hier um den Schutz von Menschenleben. Wir fragen uns, warum das Warnsystem nicht schon längst zur Standard-Ausstattung eines jeden LKW dazugehört.“ so Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen. Eine mögliche Lösung, um Abbiege-Assistenzsysteme für kommunale Fahrzeugflotten schneller auf den Weg zu bringen, sieht der ADFC NRW in Einrichtung eines landesweiten Fördertopfes für die freiwillige Nachrüstung bzw. Ausrüstung von LKW.  
„LKW-Warnsysteme kosten je nach Ausstattung zweieinhalb Tausend Euro. Die wenigsten Kommunen können sich das leisten, deshalb müssen sie von der Landesregierung Unterstützung bekommen.“, sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen.


Bessere Ampelschaltungen, Sichtbeziehungen, Schrittgeschwindigkeit
Weitere Maßnahmen müssen nach Auffassung des ADFC NRW die Sicherheit von Radfahrenden erhöhen. Dazu gehören getrennte Ampelschaltungen für Geradeaus- und Abbiegeverkehr, bessere Sichtbeziehungen an Kreuzungen und eine Pflicht zum Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit für LKW. Wenn LKW-Fahrer mit dem sicheren Abbiegen überfordert sind, muss Technik und Regelwerk helfen.

Radfahrende müssen sich auf Gefahr durch Abbieger einstellen
Radfahrenden selbst rät der ADFC NRW an Kreuzungen und Einmündungen zu großer Vorsicht, da Kraftfahrer häufig den Schulterblick unterlassen, mit der Rundumsicht überfordert oder abgelenkt sind – und Radfahrenden die Vorfahrt nehmen. Hier fordert der ADFC verstärkte polizeiliche Kontrollen und Fahrer-Schulungen.

Weitere Informationen:

Die Empfehlungen der Unfallforschung der Versicherer zum LKW-Abbiegeassistenten gibt es bei der UDV.


https://kreis-unna.adfc.de/pressemitteilung/schon-sechs-tote-bei-abbiege-unfaellen-mit-lkw-in-nordrhein-westfalen-seit-januar

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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