Radfahrerin auf Fahrbahn, bedrängt von Kfz.

Die aktuellen Straßenverhältnisse bedrängen und gefährden Radfahrende zu oft. © ADFC/April Agentur

Bündnis fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Der ADFC hat ein Bündnis geschmiedet, um die Reform des Straßenverkehrsrechts massiv voranzubringen. Umwelt- und Verkehrsverbände sowie Fahrradbranche unterstützen den ADFC und seinen Gesetzentwurf – das „Gute Straßen für alle-Gesetz“.

Radfahrende brauchen Mut, denn viel zu oft enden ihre Wege einfach im Nichts oder führen direkt in den fließenden Autoverkehr. Für sie sind gut ausgebaute, durchgehende und sichere Strecken Mangelware, weil das Straßenverkehrsgesetz (StVG) nach wie vor den flüssigen Autoverkehr zum Ziel hat.

ADFC liefert Gesetzesvorschlag

Zudem sind die Klimaziele im Verkehrsbereich mit einer Antriebswende vom Verbrenner- zum Elektromotor allein nicht zu erreichen, sondern nur mit einer echte Verkehrswende mit massiver Verlagerung von Autofahrten auf nachhaltige Verkehrsmittel wie das Fahrrad oder den Öffentlichen Nahverkehr. Der ADFC fordert daher, das Straßenverkehrsgesetz umgehend zu modernisieren, um die Verkehrswende möglich zu machen.

Der ADFC hat mit dem "Gute Straßen für alle-Gesetz" bereits einen entsprechenden Vorschlag geliefert. Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters traf sich im März zusammen mit Vorstandskollegen und Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Dabei thematisierten sie die StVG-Reform und überreichtem dem Minister den aktualisierten ADFC-Gesetzentwurf. Mit der StVO-Novelle 2020 konnte der ADFC einige Verbesserungen für Radfahrende erreichen und hat seinen Gesetzentwurf entsprechend angepasst.

ADFC im BMVD am 17. März 2022
Bundesverkehrsminister Wissing mit dem Gute-Straßen-für-alle-Gesetz. © ADFC/Deckbar

Es war einmal ...

… ein Straßenverkehrsgesetz, das seit über 100 Jahren in § 1 mit „Kraftfahrzeuge …“ beginnt. Nun ist es Zeit, das zu ändern. Tatsächlich wurde 1952 das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ von 1909 in das „Straßenverkehrsgesetz“ umbenannt und mit seinem alten Inhalt im Bundesgesetzblatt neu verkündet. Obwohl es dem Namen nach Geltung für den gesamten Straßenverkehr beansprucht, entspricht sein Aufbau weiter dem „Kraftfahrzeuggesetz“ der Kaiserzeit. § 1 StVG regelt die Zulassung von Kraftfahrzeugen, § 2 die Fahrerlaubnis, §§ 7 bis 20 die Haftpflicht für den Betrieb von Kfz und die §§ 21 ff die Strafvorschriften. Es sind weitere Kapitel hinzugekommen, die ebenfalls nur den Kfz-Verkehr betreffen. Höchste Zeit, dass das "Straßenverkehrsgesetz" zum "Gute-Straßen-für-alle-Gesetz" wird.

 

Zahlreiche Unterstützer*innen

Um den politischen Druck jetzt kräftig zu erhöhen, hat der ADFC ein Bündnis geschmiedet. Ihm haben sich Verkehrs-, Verbraucher- und Umweltverbände angeschlossen wie BUND, Bundesverband Carsharing, Bundesverband Zukunft Fahrrad, Changing Cities, Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe, Fuss e. V., Greenpeace, Klima Allianz, Verkehrsclub Deutschland, Verband Service und Fahrrad, Verbraucherzentrale Bundesverband und Zweirad- Industrie-Verband sowie Akteure der Fahrradindustrie. Das Bündnis stellte Anfang Juni seine Forderungen vor (hier geht es zur Pressemitteilung)

Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Wir wollen mit dem Bündnis erreichen, dass das reformierte StVG bis Ende des Jahres verabschiedet wird und im ersten Quartal 2023 in Kraft tritt. 2023 kann dann die Straßenverkehrs-Ordnung reformiert werden. Der Zeitplan ist ambitioniert, aber die Reform ist überfällig und dringend notwendig.“

In der Bundespressekongerenz stellten bteiligte Verbände das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor.
Stellten in der Bundespressekonferenz das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor: Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring), Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, Dr. Roman Ringwald (Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Becker Büttner Held, Autoren des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzes) und Marion Jungbluth (Leiterin Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband). © ADFC/Laura Kennedy

Stellten in der Bundespressekonferenz das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor: Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring), Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, Dr. Roman Ringwald (Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Becker Büttner Held, Autoren des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzes) und Marion Jungbluth (Leiterin Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband). © ADFC/Laura Kennedy

 

 

Nur herumgedoktert

Es sei seit Jahrzehnten nur an den Gesetzen herumgedoktert, hier eine Ausnahme und da eine Ergänzung gemacht worden, aber das zentrale Problem wurde nicht gelöst: Das Straßenverkehrsgesetz stellt den Autoverkehr in den Mittelpunkt. "Sein Ziel ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs – der Mensch und seine Bedürfnisse sind eine Randnotiz", so Peters.

Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, ergänzt: „Natürlich müssen wir aus dem Verbrennermotor aussteigen – aber die Antriebswende reicht für den nachhaltigen Verkehr nicht aus. Die Menschen brauchen im 21. Jahrhundert vor allem gute Alternativen zum Auto. Das StVG ist im Kern noch das Kraftfahrzeug-Gesetz aus der Kaiserzeit. Es ist völlig antiquiert und behindert die Kommunen bei der Verkehrswende vor Ort."

 

Koalitionsvertrag sieht Reform vor.

Die Notwendigkeit einer Reform hat die Politik erkannt: Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehen. Bundesverkehrsminister Wissing hat Städten und Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum versprochen und will den Schutz des Klimas, der Umwelt und der Gesundheit berücksichtigen.

Reform in zwei Schritten.

Als erstes muss das StVG vom Deutschen Bundestag neu ausgerichtet werden, dann kann die StVO unter Mitwirkung der Bundesländer neugefasst werden. „Der ADFC fordert, dass die Vision Zero – keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr – als Leitidee in § 1 StVG verankert wird. Auch die Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie die nachhaltige städtebauliche Entwicklung müssen gleichberechtigt in § 6 StVG aufgenommen werden. Auf dieser Ermächtigung beruht die StVO, deren § 45 neugefasst werden muss. Er bestimmt, nach welchen Kriterien Straßenverkehrsbehörden vor Ort den Straßenverkehr regeln können“, sagt Roland Huhn, ADFC-Referent Recht.

Schnelle Umsetzung nötig

Nur so können Kommunen Lücken im Radwegenetz schließen, mehr gute Radwege anlegen, Veränderungen vornehmen, die für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen die Verhältnisse im Straßenverkehr verbessern und aktive Mobilität und öffentliche Verkehrsmittel gegenüber der Leichtigkeit des Autoverkehrs priorisieren. Nur so können sie ihren Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern. Denn wer sich auf dem Rad nicht sicher fühlt, wird sein Mobilitätsverhalten nicht ändern. Dabei spart jeder Weg, der nicht mit dem Auto zurückgelegt wird, fossile Energie und trägt zum Klimaschutz bei. Darum ist es jetzt so wichtig, dass die Reform in diesem Jahr angegangen und umgesetzt wird.

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

https://kreis-unna.adfc.de/artikel/buendnis-fordert-reform-des-strassenverkehrsgesetzes-4

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt