Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Kreis Unna e. V.

Kreishauskreisel mit Bus

Kreisverkehr am Kreishaus | © Gerd Asselborn

Stellungnahme des ADFC zum Radverkehrskonzept des Kreises Unna 2021

Kreisverband fasst Informationen aus des Ortsgruppen zusammen und formuliert Stellungnahme.

Das erstmalig 2013 formulierte Konzept soll in diesem Jahr angepasst und neu formuliert werden. Dazu wurde ein Kreisradwegenetz, ein sog. Zielnetz, einschließlich Maßnahmenvorschlägen für den Radverkehr im Kreis Unna erarbeitet. Dies erfolgte in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen, den Nachbarkreisen und -kommunen, Straßen NRW und anderen. Zwischen dem 1. März und dem 1. Juni war nun Zeit um die Stellungnahme des ADFC zum Radverkehrskonzept des Kreises Unna zu formulieren:

Allgemeine Forderungen
Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu mehr Generationengerechtigkeit und das Ziel der Bundesregierung zur Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sind unter ande­rem die verkehrs-bedingten Emissionen massiv zu reduzieren. Dazu sind insbesondere die Pkw-Kurzstreckenfahr-ten weitgehend zu vermeiden. Laut „Mobilität in Deutschland (MID) 2017“ und den Ergänzungen durch den Regionalverband RVR werden im Ruhrgebiet fast die Hälfte (48 %) der Entfernungen von 2 bis 5 km mit dem Auto zurückgelegt (als Mitfah­rer noch weitere 17 %).

1. Radverkehrsanteil schnellstmöglich erhöhen
Im Kreis Unna muss unter anderem der  Radverkehrsanteil (etwa 12 % im Jahr 2013) schon in den nächsten nächsten 10 bis 20 Jahren mindestens verdoppelt werden um die genannten Klimaziele zu erreichen. Dabei ist dem Radverkehr an vielen Stellen Priorität gegenüber dem Kfz-Verkehr einzuräumen. Bis aber die baulichen Maßnahmen aus dem vorgelegten Konzept realisiert sind, werden bei realistischer Einschätzung weit mehr als zwei Jahrzehnte vergehen. Gründe sind unter anderem komplizierte Baurechts­verfahren, Grundstücksverfügbarkeit, Planungs- und Baukapazitäten.

2. Kurzfristig wirkende Maßnahmen umsetzen
Im Kreis Unna sind daher schnell wirkende und umsetzbare Maßnahmen zu ergreifen und von der Politik zu forcieren. Beispiele sind:
- Seseke-Weg zwischen Bönen und Lünen als Freizeitverbindung mit Netzbedeutung as­phaltieren und optimieren
- Die Strecke „Alte Zechenbahn“ zwischen dem Bahnhof Bork und Selm asphaltieren
- Kfz-Stellplätze im Straßenraum zugunsten wichtiger Radverkehrsanlagen reduzieren
- konsequente Sanktionierung von Falschparkern
- bessere Pflege und Unterhaltung der Radwege (einschließlich Winterdienst)
- mehr Raum für den Fuß- und Radverkehr durch den Abbau der Zweckentfremdung priva­ter Kfz-Stellplätze (Garagenverordnung durchsetzen)
- Einrichtung von Ladezonen zur Vermeidung von Behinderungen durch Lieferverkehr
- Ampelschaltungen ohne Benachteiligung von Radfahrenden; Reduzierung von  Anforde­rungsampeln („Bettelampeln“)

Weitere sinnvolle Maßnahmen sind:
- Fahrrad-Abstellanlagen des Kreises und seiner Gesellschaften sind mit funktionsge­rechten und diebstahlsicheren Bügeln auszustatten (z.B. keine “Felgenkiller“ wie bei der VKU in Kamen oder dem Lippekolleg in Lünen).
- Kfz-Durchgangsverkehr in Fahrradstraßen konsequent unterbinden
Um Kfz-Durchgangsverkehr (Schleichwege) in Fahrradstraßen wirksam zu verhindern, sind dort neben „Anlieger frei“-Regelungen bauliche Maßnahmen wie Diagonalsperren oder Sackgassen (u.a. durch Poller) zu ergreifen (vgl.: Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 03.07.2019).
Ein Negativbeispiel im Kreis Unna ist die Waltroper Straße in Selm-Bork, weil in dieser Fahrradstraße sogar der Lkw-Durchgangsverkehr zugelassen ist.
- Verkehrszeichen „Radfahrer absteigen“ entfernen bzw. nicht zulassen wie häufig an Baustellen und an manchen Knotenpunkten, wo der Radverkehr untergeordnet ist (z.B. Nordlippestr./Münsterstr. und Südring B 233 in Werne).
- Umlaufsperren vermeiden oder entschärfen
Sind die Sperren zur Verhinderung von Kfz-Verkehr ausnahmsweise notwendig, müssen bei der Installation unter anderem Lastenräder berücksichtigt werden.
- Höchstgeschwindigkeit innerorts grundsätzlich auf 30 km/h beschränken
Tempo 30 innerorts (ausgenommen Hauptverkehrsstraßen), wie vom Deutschen Städtetag gefordert, sorgt für ein sichereres Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten.
- Zurückhaltung beim Einsatz von Schutzstreifen
Wenn die Anlage eines (geschützten) Radfahrstreifens nicht möglich ist, werden auch im Kreis Unna immer noch Schutzstreifen markiert. Neuere Studien zeigen, dass sich der Abstand überholender Kfz zu Radfahrenden gegenüber einer Fahrbahn ohne Schutzstreifen im Durchschnitt signifikant verringert. Ein Sicherheitsgewinn ist daher oft fraglich.

3. Strategie und Ziele:
Der ADFC begrüßt die Ziele und Qualitätsstandards des Radverkehrskonzeptes. Es muss aber gesagt werden, wie man diese bis wann erreichen will. Hinsichtlich weiterer ge­wünschter Zustände in der Zukunft wurden leider keine konkreten Unterziele formuliert. Beispiele für solche Unterziele könnten etwa sein:
- Anteil der geschlossenen Netzlücken in Bezug auf alle Netzlücken im Radverkehrsnetz.
- Länge des ausgebauten Radverkehrsnetzes nach den beschriebenen Ausbaustandards.

Zur Umsetzung der Baumaßnahmen für das Zielnetz werden vom Kreis Unna und den weiteren Baulastträgern deutlich mehr Fachkräfte benötigt. Dieser Bedarf muss quantifi­ziert und wie die Bauprogramme in die Haushaltspläne einfließen. Hier braucht es eine klare Zielgröße hinsichtlich der Organisation und der Ausstattung mit entsprechenden Stel­len, an der sich Politik und Verwaltung messen lassen können.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine effektive Umsetzung, ist eine bessere Zu­sammen-arbeit der Entscheider*innen aller Träger öffentlicher Belange.

4. Forderungen zu Netzergänzungen und Optimierungen:
Einige, im Zwischenbericht zum Radverkehrskonzept vom Februar 2021 aufgeführten, An­bind-ungen der wichtigen Siedlungsschwerpunkte fehlen ganz oder sind noch zu verbes­sern (z.B. Bergkamen-Oberaden; Fröndenberg-Dellwig/Altendorf mit Freibad und Unna-Massen). Ebenso sind die Radnetzanbindungen der Bahnstationen Selm-Beifang und Fröndenberg-Frömern zu optimieren. Die Vernetzung mit den Nachbarkommunen ist noch ins Zielnetz aufzunehmen (z.B. Waltrop mit Lünen-Brambauer, Dortmund-Brechten mit Lünen-Brambauer und Lünen-Gahmen, Dortmund-Lanstrop mit Lünen-Süd/Horstmar und Kamen-Methler/Kaiserau, Hamm-Pelkum mit Bergkamen und Bönen-Nordbögge).
Die Netzergänzungen sind aus unserer der Sicht unbedingt erforderlich. Der ADFC wurde bei den massiven Reduzierungen des Kreisnetzes nach dem Workshop am 03.09.2019 leider nicht mehr beteiligt.

Für die Kommunen im Kreis Unna werden im Einzelnen folgende Maßnahmen im Rahmen des Radverkehrskonzeptes vorgeschlagen:

Bergkamen:
In Oberaden ist die Ortsdurchfahrt der L 821 Jahnstraße zwischen der L 654 (früher B 61) Lünener Str. und der K 16 Rotherbachstr. anzubinden.

Nach Hamm-Pelkum ist eine Verbindung über die L 664 Landwehrstraße notwendig.

Die weitgehend vorhandenen Radverkehrsanlagen an der L 736 Westenhellweg und an der L 821 Jahnstraße sind eine gute Basis um die Ökologiestation, das Naturfreibad Heil und Bergkamen-Oberaden anzubinden.

Den "Seseke-Weg" (grün) unbedingt asphaltieren und als Freizeitverbindung mit Netzbedeutung einbinden (zumindest bis zur Realisierung der Radwegplanungen an den parallelen L 654 Lünener Str. bzw. L 821/K 14 Preußenstr/Niederadener Str.).

Den Umweg am "Seseke-Weg" durch Radwegneubau (rot) am Nordufer zwischen Adener Bach und Asternweg beseitigen.

Bönen:
Abschnitt 780:
Bahnhofstr. (Ost): Die laufende Sanierungsplanung der M+O Rhein-Ruhr Ingenieurgesellschaft aus Dortmund (www.moingenieure.de) berücksichtigt nicht den Radwegneubau im RVR-Konzept (Nr.107).

Abschnitt 790:
Die Oststraße ist als Fahrradstraße, laut RVR-Konzept (Nr.107), kaum möglich.

Über die Hammer Str. und Pelkumer Str. sind der Bahnhof Nordbögge und Hamm-Pelkum anzubinden.

Holzwickede:
Die Umfahrung der beengten Radverkehrsanlagen in der Ortsdurchfahrt der L 677 Nordstraße (Abschnitt 7, 12, 85, 89) über den Oelpfad (Geh-Radweg vorhanden) und die Stehfenstraße ist günstiger.

Die L 821 Chaussee/Emschertalstr. ist an das Zielnetz Alltag zur Strategie Radverkehr der Stadt Dortmund (Stand 29.04.2021) anzubinden. Dieser Lückenschluss zum Radwegebau an Landesstraßen liegt aktuell auf Rang 12 der Priorisierung beim RVR.

Fröndenberg:
Zu Abschnitt 32 (in Kessebüren):
Die Querungsstelle an der unübersichtlichen Bahnünterführung der L 679 Fröndenberger Str. ist zu entschärfen.

Über Auf dem Split, Haarweg und die Brückenstraße ist der Bahnhof Frömern direkt aus östlicher Richtung zu erreichen und in das kreisweite Radnetz aufzunehmen.

Zum Abschnitt 36:
Den von Kessebüren geplanten Radweg an der L 679 Fröndenberger Str. unbedingt weiter entlang der L 679 Von-Steinen-Str. bis Frömern (Ibbingsen) bauen. Das war im Konzept von 2019 vorgesehen. Dieser Radweg an der L 679 ist als weitere Maßnahme in der Priorisierung für den Radwegbau an Landesstraßen beim RVR enthalten.

Abschnitt 458:
Statt über Thabrauck den Bahnhof Frömern über die Feldstr. und Brückenstr. direkt anbinden.

Eine Radverbindung von den westlichen Stadtteilen Fröndenbergs mit dem Freibad in Dellwig über den Unnaer Weg und Billmerich nach Unna ist notwendig. Die Strecke war 2019 im Radverkehrskonzept des Kreises Unna.

Langfristig einen direkten Radweg zwischen Frömern und Fröndenberg entlang der L 679 Von Steinen Str./Eulenstr. realisieren. Dort sind neben der Landesstraße überwiegend schon Feldwege vorhanden.

Abschnit 864:
In der Graf-Adolf-Str. zwischen Bismarkstr. und Lessingstr. eine Fahrradstraße einrichten.

Kamen:
Der "Seseke-Weg" (grün) wird in absehbarer Zeit vom Lippeverband asphaltiert und ist als Freizeitverbindung mit Netzbedeutung einzubinden. Die vorgesehenen Radverbindungen an den parallelen L 654 Lünener Str. bzw. K 40 Westicker Str. und L821 Lindenallee können erst langfristig vollständig umgesetzt werden.

Die K 40 Westicker Straße ist im Westen an das Dortmunder Zielnetz in Lanstrop anzubinden.

An der L 678 Unnaer Str./Kamener Str. liegen wichtige Ziele. Sie muss, wie beim Entwurf 2019 im Radverkehrskonzept bleiben. Der Umweg zwischen Königsborn und Kamen-Mitte über den geplanten Radschnellweg RS 1 ist nicht akzeptabel.

Hinweis zu Abschnitt 246 und 357:
Auf der K 40, Westicker Str. sind Schutzstreifen sind beidseitig vorhanden.

Lünen:
Abschnitt 896:
Die stark belastete B 236 Borker Straße hat Tempo 50 (statt 30) und gemeinsame Geh- und Radwege (statt getrennte). Deutlich attraktiver ist die (gelbe) Strecke über Konrad-Adenauer-Str. und Lippedeich.

Die (gelbe) Strecke zwischen Stadtmitte und Alstedde ist über den Lippedeich deutlich attraktiver als die B 236 Borker Straße.

Ringschluss um die Stadtmitte durch Ausbau der beidseitigen gemeinsamen Radwege und Radfahrstreifen auf der Konrad-Adenauer-Straße.

Abschnitt 896:
Die stark belastete B 236 Borker Straße hat Tempo 50 (statt 30) und gemeinsame Geh- und Radwege (statt getrennte). Deutlich attraktiver ist die (gelbe) Strecke über Konrad-Adenauer-Str. und Lippedeich.

Zwischen der Stadtgrenze nach Waltrop und dem Krankenhaus in Brambauer sollte der Radverkehr über die Friedhofstraße (als Fahrradstraße ausbaufähig) und Gustav-Sybrecht-Str. in das Netz einbezogen werden.

Durch einen Ausbau der Radwege an der L 511 Brechtener Str./Brambauer Str. ist eine Anbindung an das Dortmunder Zielnetz in Brechten erforderlich.

Der Anschluss an das Zielnetz in Dortmund-Brechten entlang Süggelbach und über Varstbruch bzw. Wülferichstr. ist notwendig.

Bitte die ehemalige Kraftwerksbahn aus dem Konzept Lippholthausen 2035 berücksichtigen. Die Strecke mit dem Bahnübergang Mühlenweg (Abschnitt 527, 529, 530) kann dann entfallen.

Auf der Strecke Dortmunder Str. Friedrichstraße, Verbandstraße und Auf der Rühenbeck sind die Qualitätsstandards früher und kostengünstiger zu erreichen, als auf der stark belasteten K 1 Moltkestr. (zwischen Abschnitt 157 und 431).

Der "Seseke-Weg" (grün) wird in absehbarer Zeit vom Lippeverband asphaltiert und ist unbedingt als Freizeitverbindung mit Netzbedeutung einzubinden. Die vorgesehenen Radverbindungen an den parallelen L 654 Kamener/Lünener Str. bzw. K 14/ L 821 Preußenstr./Niederadener Str.  können erst langfristig vollständig umgesetzt werden.

Bitte den Umweg am "Seseke-Weg" durch Neubau (rot) am Nordufer zwischen Adener Bach und Asternweg möglichst bald beseitigen.

Schwerte:
Abschnitt 698, 785, 730 und 906:
Der laufende Ausbau der B 236 Hörder Str. muss nach Möglichkeit noch angepasst werden, um die Radwegstandards des RVR und des Kreises Unna weitestgehend zu erfüllen.

Abschnitt 718, 821 und 699:
In der Ortsdurchfahrt der B 236 Bethunestr./Hörder Str. sind nur an den Steigungsstrecken gemeinsame Geh-und Radwege aus der aktuellen Ausbauplanung vertretbar. Bergab sind geschützte Radfahrstreifen erforderlich.

Abschnitt 1043 bis 1045:
In Richtung Westen (Innenstadt) sollte der Radverkehr die Eisenbahnunterführung der L673 Schützenstraße über den Hasencleverweg umfahren. Vorausgesetzt die Asphaltdecke wird zuvor saniert und der Geh-/Radweg in der Unterführung ist gut beleuchtet.

In Richtung Osten (Fröndenberg) sollte der Radverkehr im Bereich der Eisenbahnunterführung der L 673 Schützenstraße bis zum Ausbau mit Radwegen über die Grünstr. gelenkt werden.

Abschnitt 824 (RVR Nr. 113)
Die Graf-Adolf-Straße als Fahrradstraße auszuweisen ist wünschenswert, wird aber vermutlich kommunalpolitisch keine Mehrheit finden.

Abschnitt 857 (RVR Nr. 116)
Der Ruhrfeldgraben ist auch die Verbindung nach Iserlohn (über Geisecke/Hennen) und für den Alltags-und Schülerradverkehr wichtiger als die bergigen RVR-Hauptverbindungen nach Dortmund (über Freischütz) und nach Holzwickede (über Lichtendorf).

Abschnitt 1051:
Die 1 km lange Umfahrung der B 236 Letmather Str. auf dem Wirtschaftsweg hinter Fa. Theile ist falsch dargestellt.

Abschnitt 1049:
Die vorgesehene Querverbindung zur B 236 in Ergste sollte durch die Asphaltierung des Wirtschaftsweges an der Nordseite der Bahn bis zu Unterführung um 400 m nach Osten verlängert werden (Netzoptimierung).

Abschnitt 39, 30, 983, 981:
Außerhalb der geschlossenen Ortslage ist an der L 673 Hagener Str. ein baulicher oder zumindest klar abgegrenzter Radweg notwendig. Diese RVR-Verbindung Nr. 118 nach Hagen (über Wandhofen und Westhofen) ist für den Alltags-und Schülerradverkehr wichtiger als die bergigen RVR-Hauptverbindungen nach Dortmund (über Freischütz) und nach Holzwickede/Unna (über Lichtendorf).

Selm:
Die Alte Zechenbahn und der nördliche Teil der Bahnhofstr. sollten asphaltiert und Teil des Kreisnetzes werden.

B 236 Münsterlandstr., geschützter Radweg fehlt beidseitig, Lückenschluss notwendig.

Abschnitt 366, 367:
An der K 8 Bahnhofstr. ist eine komfortable, durchgehende Radwegführung notwendig.

Abschnitt 41:
An der L 810 Freiherr-vom-Stein-Str. ist ein Radweg oder Radfahrstreifen notwendig. Andernfalls müsste das aufgeführte Ziel Mischverkehr auf der Fahrbahn mit Tempo 30 durch bauliche Maßnahmen unterstützt werden.

Abschnitt 198:
Den vorhandenen Geh-Radweg an der K 19 Freiherr-vom-Stein-Str., sanieren und verbreitern (statt Mischverkehr und Gehweg mit Rad frei).

Abschnitt 871:
In der  Waltroper Straße "Fahrradstraße" muss der KFZ-Durchgangsverkehr konsequent verhindert werden.

Sandforter Weg, Weiterführung der vorhandenen "Fahrradstraße" vom Bahnhof bis Römerstr., sollte Teil des Kreisnetzes werden.

Unna:
Die Radverkehrsanlagen in der Hubert Biernat-Str. sind für eine Verbindung zwischen Bfahnhof Königsborn und L 665 Hammer Straße auszubauen.
An der L 678 Kamener Str. liegen wichtige Ziele (Einkaufsmöglichenkeiten). Sie muss, wie beim Entwurf 2019 im Radverkehrskonzept bleiben. Der Umweg zwischen Königsborn und Kamen-Mitte über den geplanten Radschnellweg RS 1 ist nicht akzeptabel.

Eine Alltagsverbindung von Lünern über Westhemmerde nach Hemmerde aus dem Konzept von 2019 ist dringend erforderlich. Für die K 38 Hemmerder Weg gibt es bereits eine Ausbauplanung.

Unna-Massen benötigt den Anschluss an das das Kreisnetz (z.B. über L 821 Kleistr./Massener Bahnhofstr./Wasserkurler Str. und L 663 Dortmunder Straße).

Abschnitt 81, 470, 858, 961:
Doppelstrukturen im Rechteck Kleistraße, Provinzialstraße, Stettiner Straße und Unnaer Straße sollten durch eine abgestimmte Streckenführung vermieden werden.

Abschnitt 34, 35, 66, 67:
Der Radverkehr in der engen, hoch belasteten L 679 Wasserstraße/Kessebürener Weg durch bauliche, oder zumindest klar abgegrenzte Radwege bzw. Radfahrstreifen
(Protected Bike Lanes) zu sichern. Durch eine Einbahnstraßenregelung auf den L 679 Wasserstraße kann der notwendige Straßenraum dafür geschaffen werden. Eine
Piktogrammkette wäre auch bei Tempo 30 vor dem evangelischen Kindergarten nur eine Notlösung.

Abschnitt 175, 384, 464, 466 und 506 bis 511:
An der Morgenstraße sind bauliche oder zumindest klar abgegrenzte Radwege bzw. Radfahrstreifen  (Protected Bike Lanes) notwendig; gegebenenfalls auch zu Lasten von Kfz-Parkflächen.

Abschnitt 590, 591:
Der Umweg über "Am Predigtstuhl" wird vom Radverkehr nicht akzeptiert und war nicht im Konzept von 2019. Statt 300 m Ausbau an der Nordseite der A 44 sollte der Radverkehr an der K 39 Hertinger Straße gesichert werden.

Zu Abschnitt 32:
Die Querungsstelle an der unübersichtlichen Bahnunterführung der L 679 Fröndenberger Str. in Kessebüren ist zu entschärfen.

Zum Abschnitt 36:
Der von Kessebüren geplante Radweg an der L 679 Fröndenberger Str. ist unbedingt weiter entlang der L 679 Von-Steinen-Str. bis Frömern (Ibbingsen) zu bauen. Das war im Konzept von 2019 vorgesehen. Dieser Radweg an der L 679 ist seit langem als weitere Maßnahme in der Priorisierung für den Radwegbau an Landesstraßen beim RVR enthalten.

Werne:
An der B 233 Münsterstraße ist der Radweg bis zum Hansaring (auf 3 m Breite) auszubauen. Die Strecke über Butenlandwehr (als Fahrradstraße) ist als isolierte Maßnahme wenig sinnvoll und geht an den Bedürfnissen der Radfahrer vorbei. Stadt dessen sollte die Stadt Werne die Straße Fürstenhof zur Fahrradstraße umgestalten.

Abschnitt 214, 215:
An der K 15 Cappeler Str.  ist Tempo 30 in Verbindung mit der Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr auf beiden Seiten notwendig. Außerdem sind die Aufhebung der Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh-und Radweges an der Westseite und begleitende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Fahrbahn erforderlich.

Abschnitte 710, 719, 756:
Die Verbindung von der Innenstadt Werne zur K 8 Penningrode sollte unbedingt über Brinkhof und Kettelerstraße laufen (nicht über den Juffernkamp, Ambrosiusweg, Damianweg mit dem Umweg zur Signalanlage Penningrode/Bahnhofstraße gemäß RVR-Konzept Nr. 156). Die südliche Busbucht Penningrode kann dann in Höhe Kettelerstraße zugunsten einer Mittelinsel auf der K 8 durch ein Buscap ersetzt werden.

Abschnitt 173:
An der K 8 Penningrode/Övelgönne ist entgegen dem RVR-Konzept (Nr.120 ) ein Ausbau der unzureichenden Radwege erforderlich.

Abschnitt 889:
An der K 8 Goetheweg ist südlich Münsterfort ein Neubau oder Ausbau erforderlich (entgegen dem RVR-Konzept Nr.156).

Abschnitt 707:
An der B 233 Freiherr-vom Stein-Str. sind die Radwege auszubauen (statt Fahrradstraße wie im RVR-Konzept Nr.103).

Zwischen Lippestr. und Stockumer Straße sollte auf der B 233 Hansastr. ein Netzschluss durch das Konzept des Kreises erfolgen.

Abschnitt L 507 (835, 787, 840):
Außerhalb der Ortsdurchfahrt der L 507 Lünener Straße sind baulich geschützte Radfahrstreifen erforderlich. (RVR-Konzept Nr. 96).

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