Eisenbahnbrücke über Lippe

Parallel dieser Eisenbahnbrücke soll die neue Radwegbrücke über die Lippe führen. / © ADFC Kreis Unna | Abels

IGA-Radweg Bergkamen — Lünen

Zur IGA 2027 soll das Schmuckstück fertig sein. Die 23 km lange Radwegverbindung zwischen Lünen und Bergkamen - asphaltiert, 4 Meter breit und durchgehend beleuchtet.

Zwischen dem Lüner Hauptbahnhof und der Marina in Rünthe soll die neue Radwegverbindung verlaufen und einschließlich aller Zubringer und Abzweigungen etwa 23 Kilometer lang werden. Ein Teil führt direkt am Datteln-Hamm-Kanal entlang und 20 km auf schon vorhandenen Wegen, davon gut 8 km unbefestigt oder mit wassergebundener Decke. Diese sollen allesamt asphaltiert, mit LED-Beleuchtung ausgestattet und wo möglich auf vier Meter Breite ausgebaut werden. Fertig sein soll das Wegenetz zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027. Planerischer Rahmen ist einer von fünf "Zukunftsgärten" der IGA im Ruhrgebiet, den die beiden Städte gemeinsam entlang des Datteln-Hamm-Kanals unter dem Motto "Landschaft in Bewegung" planen. Anfang Juli 2021 wurde der Förderbescheid des Bundes über gut 7 Millionen Euro für den Bau des Radweges offiziell übergeben.
Für Lünen liegt ein besonderer Wert in der Erschließung der Zechenbrache Victoria I/II. In Verlängerung der Straße "Am Wüstenknapp" soll ein Weg parallel zur Bahntrasse bis zur Lippe führen. Zur Überquerung des Flusses und der viel befahrenen der Kamener Straße (L654, früher B61) ist eine neue Fuß-/Radweg-Brücke geplant. Unabhängig vom IGA-Projekt wird auf Höhe des Hauptbahnhofs der Bahndamm zur Straße "Am Wüstenknapp" untertunnelt. Im Mai 2020 erfolgte die Förderzusage. Damit erhalten auch Nutzer*innen des neuen Radwegs eine unkomplizierte Verbindung zum Bahnhof. Etwas südlich des Bahnhofs kann das Stadtzentrum Lünens in Zukunft durch eine schon vorhandene, aber lange ungenutzte Bahndamm-Unterführung im Verlauf der Merschstraße schnell und weitgehend autofrei erreicht werden.
In Bergkamen wird besonders die neue "Wasserstadt Aden" von der Radwegverbindung profitieren. Der Hauptweg soll ein Stück weg vom Kanal am Marktplatz der neuen Siedlung vorbei führen. Besonders entwickelt wird die Haldenlandschaft Großes Holz, deren nördlicher Teil noch unzugänglich ist. Über die Jahn- und Erich-Ollenhauer-Straße erfolgt eine Anbindung an das Stadtzentrum Bergkamens. Knapp östlich der Marina wird der Radweg in den geplanten Radschnellweg Ruhr (RS1) einmünden, heute der Klöckerbahn-Radweg. Um kurz zurvor die viel befahrene Werner Straße (B233) sicher queren zu können, ist eine Ampelanlage projektiert.

Im August 2020 startete der internationale Realisierungswettbewerb. Bis Januar 2021 haben 18 Landschaftsarchitekturbüros mit Unterstützung von Touristikern realisierbare Entwürfe zur Gestaltung der "Haldenlandschaft am Kanal" in Bergkamen sowie der Victoria-Brache in Lünen erarbeitet. Am 10. März wurden die Preisträger bekanntgegeben. Den 1. Platz errang das Unternehmen Greenbox aus Köln. Für die Querung der Lippe und Kamener Straße in Lünen wurde ein separater Wettbewerb veranstaltet, dessen Ergebnis am 20. August verkündet wurde. Aus 13 Teilnehmerentwürfen wählte eine Jury den Entwurf des Ingenieurbüros "Marx Krontal Partner" aus Hannover als Gewinner aus. Der Entwurf sieht zwei in einer geschwungenen Linie liegende Brücken vor, eine über die Lippe und eine über die Landstraße. Die Baukosten betragen gut 3 Millionen Euro, wovon rund 90% vom Bund getragen werden. Um diese Mittel abschöpfen zu können, müssen die Brücken Ende 2025 fertig gebaut sein. Der Baubeginn für das gesamte Projekt ist für 2022 geplant. Bis zur Ausführungsplanung können von den Bürger*innen Anregungen, Hinweise und Ideen eingebracht werden und ggf. in die Planungen einfließen. (AA / 24.08.21 aktualisiert)

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https://kreis-unna.adfc.de/artikel/iga-radweg-bergkamen-luenen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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